Cecinastr. 3; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1560, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil II“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m und einer Tiefe von 3,00 m und einer Gesamtfläche von 16,5 qm.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachung mit einer Fläche von 30 qm und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei. Da jedoch der Bebauungsplan mit seinen Festsetzungen entgegensteht, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

Im Bebauungsplan ist für das Grundstück ein Bauraum mit einer Tiefe von 9 m festgesetzt. Dieser wird durch die Terrassenüberdachung um 3 m überschritten.
Folgendes ist im Bebauungsplan noch für Baugrenzen festgesetzt:
„Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird.“

Diese Festsetzung ist jedoch nur auf Gebäude und nicht auf untergeordnete Bauteile, wie eine Terrassenüberdachung, anzuwenden.

Da aber auf Grund dieser Festsetzung Wintergärten als Wohnraumerweiterung auch außerhalb des Bauraumes ausnahmsweise zulässig sind, kann abgeleitet werden, dass eine Terrassenüberdachung, welche von ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht so in den Vordergrund tritt wie ein Wintergarten, ebenfalls möglich ist.

Des Weiteren wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrere Bauraumüberschrei-tungen genehmigt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m, einer Tiefe von 3,00 m und einer Fläche von 16,5 qm wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Länge von 5,50 m, einer Tiefe von 3,00 m und einer Fläche von 16,5 qm wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr