Am Grübl 1; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1716/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt.

Die gestellten Fragen zum Vorbescheid werden wie folgt beantwortet:

1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem 
    Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?

    In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit 
    einer überbauten Fläche von 275 m²
    Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
    sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht 
    möglich.

    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
    ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
    und Weise genehmigungsfähig?

    Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
    Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung 
    eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich 
    ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.


3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
    nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?

    Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
    wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich. 


4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
    auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
    che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
    tation richtig?

    Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der 
    Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
    tiefe nicht eingehalten werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr