Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgenden Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:
1. Ist der vorgeschlagene Baukörper (ca. 15,0 x 20,0 m) mit zwei Voll- und einem
Dachgeschoss planungsrechtlich umsetzbar?
In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit E+I+D (Am Grübl 3, 3a) sowie mit
einer überbauten Fläche von 275 m²
Der vorgeschlagene Baukörper mit einer überbauten Fläche von ca. 300 m² fügt
sich nicht mehr in die Umgebung ein und ist in diesem Ausmaß daher nicht
möglich.
Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung
eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich
ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.
2. Das gewählte Dach mit Begrünung erfordert eine spezielle Dachform mit integrier-
ter Dachterrasse (siehe Schnitt). Ist diese Dachform in der dargestellten Art und
und Weise genehmigungsfähig?
Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.
Es ergeht der Hinweis, dass bei dem geplanten Gebäude durch die Errichtung
eines Flachdaches die Wirkung einer 3-geschossigkeit entsteht, welche sich
ebenfalls nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.
3. Die drei geforderten Besucherstellplätze sind entlang der Straße in einer Hecken-
nische nachgewiesen. Ist dies in der dargestellten Form möglich?
Sofern die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching eingehalten
wird, sind die Besucherstellplätze in der dargestellten Form möglich.
4. Die Abstandsflächen gemäß Abstandsflächensatzung sind eingehalten. Dabei wird
auf der Südwest-Fassade auf eine Länge von ca. 4 m nur die halbe Abstandsflä-
che angesetzt (wie dies gemäß alter Bauordnung möglich war). Ist diese Interpre-
tation richtig?
Gemäß beiliegendem Schnitt ist ersichtlich, dass die Abstandsflächen nach der
Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-
tiefe nicht eingehalten werden können.