Weßlinger Str. 40; Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Betriebsgebäudes zur Lagernutzung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich nach § 35 BauGB im Außenbereich.

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 08.03.2015 wurde bereits ein Werkstatt- und Lagergebäude (WH: 6,90 m, FH 10,35 m) mit einem erdgeschossig angebauten Bürogebäude genehmigt.

Das Bürogebäude soll nun um ein 1. Obergeschoss und ein Dachgeschoss erweitert werden (WH 6,55 m, FH 9,53 m).

Grund für die geplante Aufstockung ist die steigende Anzahl von Baumaschinen und der daraus resultierende mangelnde Lagerplatz für Ersatzteile. Durch die Aufstockung kann im ersten Obergeschoss Platz zur Aufbewahrung kleinerer Geräte und größerer Ersatzteile und im Dachgeschoss für Kleinteile geschaffen werden.

Durch das neu entstandene Platzangebot und die Verbindung durch das Treppenhaus, kann durch kurze Arbeitswege der Arbeitsaufwand verringert werden, Fachbereiche (Werkstatt und Büro) behindern sich nicht gegenseitig und eine trockene, sichere und optimale Lagerung von Teilen ist möglich.

Es werden Stellplätze nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Unter der Maßgabe der Privilegierung wird dem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr