Fichtenstr. 3b, 3c; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/8, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.05.2021 ö beschließend 17

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Carports. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           137,50 m²
Wandhöhe:                                        6,15 m
Firsthöhe:                                      10,44 m
Dachneigung:                                  38°
Dachform:                                    Satteldach

In der Umgebung (Fichtenstr. 1) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           162,00 m²
Wandhöhe:                                        6,20 m
Firsthöhe:                                      11,00 m


Das beantragte Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Auf dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück steht ein ortsprägender Zucker-Ahorn (ca. 60 Jahre). Es bestehen bedenken, dass durch die Bauarbeiten der Baum beschädigt wird. Eine Ersatzpflanzung mit gleicher ortsprägender Wirkung ist an dieser Stelle aus Platzmangel nicht möglich. 

Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des  Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorn auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des  Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorn auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:01 Uhr