Am Brunnerfeld 19; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 651/1, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Zwischen Hauptstraße und Kleinfeldstraße“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage. Das Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                        94,50 m²
Wandhöhe:                                  6,30 
Firsthöhe:                                  8,40 m
Dachneigung:                             25°
Dachform:                                Satteldach

Das Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.

Auf dem Grundstück soll eine Garage mit einer Länge von 9 m und einer Breite von 3,48 m errichtet werden.

Im Bebauungsplan ist bzgl. Garagen und Stellplätzen folgendes geregelt:
„Garagen sind nur auf den hierfür bezeichneten Flächen sowie innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Grenzgaragen müssen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze in gleicher Höhe, Dachneigung und Dachdeckung zusammengebaut werden.“

Die geplante Garage überschreitet den Bauraum für Gebäude um 2,90 m. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen genehmigt. Grundzüge der Planung werden nicht tangiert.

Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze (1 Garage, 2 offene Stellplätze) errichtet. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Garage außerhalb der festgesetzten Bauräume wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung einer Garage außerhalb der festgesetzten Bauräume wird befürwortet.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr