Kosthofstr. 25; Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Balkonanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/32, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Das Grundstück ist bebaut mit einem Mehrfamilienhaus mit einer überbauten Fläche von 157 m². 

Die beiden bestehenden Balkone im Dachgeschoss sollen nun durch einen großen Balkon auf einer Länge von 7,90 m und einer Tiefe von 2,00 m (15,80 m²) miteinander verbunden werden.

Die neue überbaute Fläche beläuft sich dann auf 172,80 m². In der direkten Umgebung (Birkholzweg 2 – 10) findet sich eine überbaute Flächen von 304 m².
Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Da der Balkon kein untergeordneter Vorbau mehr nach Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BayaBO ist, gehen von dem Vorhaben Abstandsflächen aus.
Diese werden nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten und durch eine Abstandsflächenübernahme auf das Nachbargrundstück nachgewiesen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/32, Gem. Gilching, mit einer Länge von 7,90 m und einer Tiefe von 2,00 wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-tiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Balkons im Dachgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/32, Gem. Gilching, mit einer Länge von 7,90 m und einer Tiefe von 2,00 wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächen-tiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr