Stadt Germering; Beteiligung im Verfahren Bebauungsplan „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.06.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Germering hat in seiner Sitzung am 19.01.2021 für den Bebauungsplan-Entwurf „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ in der Fassung vom 19.01.2021 (ergänzt mit Stadtratsbeschluss vom 16.03.2021) sowie für den Entwurf zur 8. Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 19.01.2021 den Billigungsbeschluss gefasst. 

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke südlich der S-Bahnlinie München-Herrsching, westlich der Kreuzlinger Straße und nördlich der Alfons-Baumann-Straße, mit den Fl.Nrn.144, 146, 146/1, 146/2,147, 148 und 149, Gemarkung Unterpfaffenhofen. Die Lage und der Umgriff ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich.

Der Bau- und Hauptausschuss der Gemeinde Gilching hat sich bereits in seiner Sitzung am 09.03.2020 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit diesem Bauleitplanverfahren der Stadt Germering beschäftigt. Die Beschlussvorlage mit dem Sachverhalt und der Beschluss wurde als Anlage beigefügt. 
Seitens der Gemeinde Gilching bestanden Bedenken, dass durch die geplante Maßnahme ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ST 2068 in Richtung BAB A 96 bei den Anschlussstraßen in Geisenbrunn entstehen wird.

Die Stadt Germering hat u.a. bei den weiteren Unterlagen ein Verkehrsgutachten vom 08.01.2020 beigefügt, dieses ist vollständig ebenfalls als Anlage beigefügt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „die zu erwartenden Verkehrszunahmen im Umfeld der geplanten Bebauung aus Sicht der Verkehrsplanung als verträglich und funktional eingestuft werden“ (vgl. Seite 20 des Gutachten Verkehrsuntersuchung vom 8. Januar 2020).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ in der Fassung vom 19.01.2021 (ergänzt mit Stadtratsbeschluss vom 16.03.2021)sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 2 BauGB der Stadt Germering  werden seitens der Gemeinde Gilching erneut folgende Einwendungen vorgetragen:
Durch die geplante Maßnahme wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ST 2068 in Richtung BAB A 96 bei den Anschlussstraßen in Geisenbrunn befürchtet.

Beschluss

Im Bebauungsplanverfahren „Kreuzlinger Feld, 1. BA, Wohnen“ in der Fassung vom 19.01.2021 (ergänzt mit Stadtratsbeschluss vom 16.03.2021)sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4 Abs. 2 BauGB der Stadt Germering  werden seitens der Gemeinde Gilching erneut folgende Einwendungen vorgetragen:
Durch die geplante Maßnahme wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auf der ST 2068 in Richtung BAB A 96 bei den Anschlussstraßen in Geisenbrunn befürchtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2021 10:30 Uhr