Gernholzweg 34 - 36b; Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt 2) sowie Tektur 3-Spänner m. Garagen u. Stellplätzen (Bauabschnitt1) auf dem Grundstück Fl.Nr. 3105, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich; eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

1. Zum Neubau:
Beantragt wird die Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen. Das Vorhaben soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:            177,70 m²
Wandhöhe:                           6,46 m
Firsthöhe:                             9,54 m
Dachform:                         Satteldach

In der Umgebung (Weichselbaumer Str. 4) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  179,00 m²
Wandhöhe:                               7,20 m
Firsthöhe:                             10,45 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Es werden 6 Stellplätze (3 Garagen, 3 offene Stellplätze) auf dem Grundstück nachgewiesen. Die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist in Bezug auf die Anzahl der Stellplätze eingehalten. Die beiden Garagen im Bereich Gernholzweg Ecke Flugplatzstraße sind nach der Festsetzung Nr. III.2. der Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Stellplätzen und Garagen für Kfz 1 m von der Straße abzurücken und zu begrünen.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.


2. Zur Tektur:
Mit Bescheid vom 21.06.2021 wurde der Antrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Gernholzweg 36 - 36b) vom Landratsamt Starnberg genehmigt.

Für diesen Antrag liegt nun ein Antrag auf Tektur vor. Es wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Wegfall eines Wintergartens
  • Umwandlung von 3 Garagen zu 3 offenen Stellplätzen (Kfz-Stellplatzsatzung nach wie vor eingehalten)
  • Wegfall geplante Außentreppe ins Kellergeschoss
  • Errichtung eines zusätzlichen Balkons
  • Geringfügige Erweiterung des Kellergrundrisses

Die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe werden nicht verändert. Das Vorhaben fügt sich nach wie vor in die Umgebungsbebauung ein. Die Satzungen der Gemeinde Gilching (Kfz-Stellplatz- und Abstandsflächensatzung) werden ebenfalls weiterhin eingehalten.

Beschlussvorschlag

1. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 2) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

2. Dem Tekturantrag für die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 1) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

1. Dem Bauantrag zur Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 2) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

2. Dem Tekturantrag für die Errichtung eines 3-Spänners mit Garagen und Stellplätzen (Bauabschnitt 1) wird planungsrechtlich zugestimmt.
Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr