Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Fachplaner Haustechnik
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.07.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Planung einer 6-gruppigen Kinderkrippe an der Weßlinger Straße steht nun nach Beauftragung der Architektenleistungen die Auswahl der Fachplaner an. Im Zuge dessen sollen die Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung vergeben werden.
Im Vorfeld wurde hierzu geprüft, ob der zu erwartende Auftragswert für die zu vergebenden Leistung über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen nach der Vergabeverordnung (netto 214.000,- EUR) liegt, bzw. die Leistungen im erleichterten Verfahren – unter Einholung von mehreren Angeboten – beauftragt werden können. Nach Überprüfung des zu erwartenden Honorars (netto 118.674,21 EUR) können die Leistungen ohne europaweite Ausschreibung im erleichterten Verfahren vergeben werden. Hierzu wurden drei Ingenieurbüros für eine Angebotsabgabe angefragt:
Ing. Büro K 3 Kapellar, Penzberg
Ing. Büro Duschl GmbH, Rosenheim, Niederlassung München
Ing. Büro PEG, Gilching
Nach Wertung der Angebote hat das Büro K 3 Kapellar mit brutto 104.373,38 EUR das wirtschaftlichste Honorarangebot auf Grundlage der vorliegenden anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung abgegeben.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beschließt, das Ingenieurbüro K 3 Kapellar mit den Gesamtleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 8 gemäß § 53 HOAI zu beauftragen. Das Honorar ergibt sich auf Grundlage der tatsächlich anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung und den Tafelwerten gemäß § 56 HOAI.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt, das Ingenieurbüro K 3 Kapellar mit den Gesamtleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1 - 8 gemäß § 53 HOAI zu beauftragen. Das Honorar ergibt sich auf Grundlage der tatsächlich anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung und den Tafelwerten gemäß § 56 HOAI.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2021 09:45 Uhr