Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Aubach-Ost“.
Beantragt wird die Errichtung eines Wohnhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 139,76 m²
Wandhöhe: 6,45 m
Firsthöhe: 8,78 m
Wohneinheiten: 2
Dachneigung 25°
Dachform: Satteldach
Das Vorhaben hält mit den o. g. Maßen die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Auchbach-Ost“ ein.
Folgende Befreiungen werden beantragt:
Festsetzung Nr. 5.1 - Bauliche Gestaltung
Gem. Bebauungsplan ist die festgelegte Höhe der Oberkante des Erdgeschoss-Rohfußbodens, gemessen in Gebäudemitte, für das o. g. Baugrundstück 554,8 über NN.
Vom Antragsteller wird eine Anhebung des EG-Rohfußbodens um 0,05 m von 554,80 m auf 554,85 m beantragt. Begründet wird dies damit, dass das Grundstück in einem hochwassergefährdeten Bereich liegt und die Anhebung des EG-Rohfußbodens einen zusätzlichen Schutz vor möglichem Hochwasser und Überschwemmungen bietet. Die festgesetzte Wandhöhe von 6,50 m wird hierdurch nicht tangiert, da diese entsprechend angepasst wurde.
Festsetzung Nr. 5.5 - bauliche Gestaltung
Gem. Bebauungsplan sind pro Hausseite je Haus max. 2 Dachflächenfenster mit je einer lichten Glasfläche von max. 0,6 qm, oder eines mit max. 1,2 qm zulässig.
Die Gesamtanzahl von max. 4 Dachflächenfenster wird eingehalten. Jedoch wird eine Befreiung von der Aufteilung beantragt. Es sollen auf einer Dachseite 3 Dachfenster errichtet werden. Begründet wird dies durch eine bessere Belichtung der Räume/des Treppenhauses, welche nach Norden ausgerichtet sind.
Da weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung sprechen, noch die Grundzüge der Planung berührt werden (die Grundkonzeption des Bebauungsplans wird nicht tangiert) sind die Befreiungen auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.