Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kleinfeldstraße I“. Dieser setzt für das Gebiet „WA“ fest.
Beantragt wird der Umbau einer bestehenden Hotelpension zu inklusiver Wohngemeinschaft sowie der Anbau eines Lifts und eines Wintergartens.
Durch den Umbau soll ein Wohnheim mit max. 14 Betten sowie Tages-Café zum Zwecke der Inklusion erzielt werden. Die Wohngemeinschaft richtet sich vor allem an Menschen mit Hilfebedarf sowie bewegungseingeschränkte Rollstuhlfahrer. Dafür soll Barrierefreiheit in mind. einem Wohngeschoss hergestellt werden. Des Weiteren werden Bewegungsräume gebraucht. Der Café-Anbau ist eine Ersatzkonstruktion für den bestehenden Frühstücksraum. Das Café selbst ist als Betätigungs- und Ausbildungsstelle für die Bewohner und als zusätzliches Angebot für die Nachbarschaft gedacht.
Zum Vorhaben werden folgende Anträge auf Befreiung gestellt:
Überschreitung Baugrenze
Diese wird im Norden durch einen Liftanbau und durch Erweiterung der Fassade am ehemaligen Frühstücksraum, jetzt Café-Raum zur Straße hin überschritten. Des Weiteren wird der Bauraum im Süden durch die Erweiterung der Gemeinschaftsfläche und durch den Anbau des Wintergartens zum Garten hin überschritten.
Da im Bebauungsplangebiet bereits mehrere gleichartige Befreiungen erteilt wurden kann auch dieser Befreiung gefolgt werden.
Geschossfläche
Gem. Bebauungsplan ist eine Geschossfläche von 360 m² zulässig.
Diese wurde bereits mit Errichtung des Gebäudes (Geschossfläche 410,40 m²) überschritten, wofür Seitens des Landratsamtes eine Genehmigung erteilt wurde. Durch den Umbau entsteht nun eine Geschossfläche von 599,74 m². Da im gesamten Bebauungsplangebiet bereits Befreiungen bzgl. Überschreitung der zulässigen Geschossfläche erteilt wurden und somit die Grundzüge der Planung nicht mehr berührt werden, stehen auch dieser Befreiung keine Hinderungsgründe entgegen.
Gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind Stellplätze in folgender Anzahl nachzuweisen:
Wohnheim
1 Stpl. je 6 Betten, jedoch mind. 3 Stpl. sowie hiervon zusätzlich 75% f. Besucher
14 Betten = mind. 3 Stellplätze
75% für Besucher = 2,25 aufgerundet sind dies 3
Somit sind für das Wohnheim 6 Stellplätze nachzuweisen.
Café
1 Stpl. je beg. 8 m² HNF (inkl. Schankbereich)
39,23 HNF = 4,90 aufgerundet sind dies 5
Für das Café sind somit 5 Stellplätze nachzuweisen.
Insgesamt sind auf dem Grundstück 11 Kfz-Stellplätze vorzuhalten. Hiervon können 8 in der bestehenden Tiefgarage und 3 oberirdisch nachgewiesen werden. Die Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Des Weiteren werden 17 Fahrradabstellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen; die gdl. Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.