Bajuwarenstr. 17a; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage inkl. Gartengerätehaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1219/22, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Reßweg-Süd“.

Mit Schreiben vom 20.10.2016 wurde die Freistellung zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit 2 offenen Stellplätzen zugelassen. Die Stellplätze wurden mit einem Abstand von 4m zum nördlich gelegenen Grundstück Fl.Nr. 1107/2 auf dem Plan dargestellt.

Beantragt wird nun die Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum mit einer Länge von 8,70 m und einer Breite von 5,55 m an der nördlichen Grundstücksgrenze.

Gem. Bebauungsplan sind Garagen nur in den hierfür festgesetzten Flächen (Bauraum für Garage) zulässig.
Da das Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstaben a und b BayBO verfahrensfrei ist, aber die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht eingehalten werden können, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich.

Der nördlich angrenzende Nachbar (Fl.Nr. 1107/2) hat als direkt von dem Vorhaben Betroffener sein Einverständnis nicht erteilt. Begründet wurde dies damit, dass der Baukörper direkt vor der Terrasse eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt. Des Weiteren wird der Lärm von den beiden seitlich angebrachten Türen (vom Geräteraum und der Garage aus in den Garten), welcher durch das Auf- und Zuschlagen entsteht, als störend empfunden.

Ein weiterer Nachbar hat seine Zustimmung zum Vorhaben ebenfalls nicht erteilt.
Zwei direkt anliegende Nachbarn haben ihre Zustimmung erteilt.

Auf dem Grundstück Bajuwarenstr. 19 wurde ebenfalls eine bauliche Anlage direkt an der Grundstücksgrenze errichtet. Jedoch handelt es sich hier um einen überdachten Freisitz. Garagen und deren Nebenräume sind in diesem Gebiet von der nördlichen Grundstücksgrenze abgerückt (s. Bajuwarenstr. 13, 15).

Um auch die nachbarlichen Interessen zu wahren und zu würdigen, sollte von einer Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung - wie er vorliegt - abgesehen werden. 
Des Weiteren werden keine Gründe des Allgemeinwohls für eine Befreiung gesehen. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum wird auf Grund des Fehlens von Gründen für das Allgemeinwohl sowie zur Wahrung und Würdigung von nachbarlichen Interessen nicht zugestimmt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Doppelgarage mit Gartengeräteraum wird auf Grund des Fehlens von Gründen für das Allgemeinwohl sowie zur Wahrung und Würdigung von nachbarlichen Interessen nicht zugestimmt. Das Gebot der Rücksichtnahme ist zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 27.10.2021 09:49 Uhr