Feichtholzweg 10; Bauantrag zur Errichtung eines 4-Spänners mit Carports und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1644/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

In der Sitzung des Bauausschusses am 22.03.2021 wurde für das Grundstück bereits ein Bauantrag mit folgenden Maßen eingereicht:
überbaute Fläche:                  309,00 m², 
Wandhöhe:                               6,37 m
Firsthöhe:                               9,11 m
Geschossigkeit:                  E + I +D

Das Gremium hat dem vorgelegten Antrag einstimmig zugestimmt.

Da sich nach Aussage des Landratsamtes Starnberg das Vorhaben jedoch im Hinblick auf die überbaute Fläche nicht mehr in die Umgebung einfügt, wurde der Antrag vom Bauherren zurückgezogen.


Nun liegt für das Grundstück ein erneuter Antrag zur Beurteilung vor. Beantragt wird die Errichtung eines 4-Spänners mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  248,82 m²
Wandhöhe:                               6,47 m
Firsthöhe:                             10,57 m
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                  E + I + D


In der Umgebung findet sich ein Gebäude mit folgenden Abmessungen:
Feichtholzweg 20, 20a, 20b
überbaute Fläche:                  217,00 m²
Wandhöhe:                               6,40 m 
Firsthöhe:                             10,72 m
Geschossigkeit:                  E + I + D

Das Vorhaben fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 8 Stellplätze nachgewiesen; die gemeindliche Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:49 Uhr