Sägewerkstr. 4a; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1286/39, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ortszentrum“.

Beantragt wird die Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Carport mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                  ca. 107,46 m²
Wandhöhe:                             3,40 m
Firsthöhe:                             8,30 m
Dachform:                           Satteldach

Das Vorhaben entspricht mit den o. g. Maßen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Jedoch sind zum Vorhaben folgende Befreiung erforderlich, für die entsprechende Anträge gestellt wurden:

  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

Es sprechen weder städtebauliche Gründe gegen die Befreiung, noch werden die Grundzüge der Planung berührt, da die Grundkonzeption des Bebauungsplans nicht tangiert wird; die Befreiung ist auch unter Würdigung nachbarlicher Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar.


Stellplätze
Gem. Bebauungsplan sind pro Wohneinheit ≤ 150 qm je 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Auf dem Grundstück werden 2 Stellplätze in Form eines Carports und eines offenen Stellplatzes errichtet. Die Festsetzung ist somit eingehalten.

Die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen wird eingehalten. 

Beschlussvorschlag

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt.

Beschluss

Das planungsrechtliche Einvernehmen wird erteilt. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen: 


  • Änderung Dachneigung auf 45° (Bebauungsplan: 25° - 35°)
  • Überschreitung der Baugrenze durch zwei Kellerlichtschächte
  • Errichtung des 2. Stellplatzes außerhalb des Baufensters

wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.10.2021 09:49 Uhr