Waldstr. 24; Bauantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1662/55, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.08.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 3,77 m und einer Länge von 4,61 m.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei.

Da die verfahrensfreien Maße überschritten werden, ist für das Vorhaben ein Bauantrag erforderlich.

Zur geplanten Terrassenüberdachung wurde ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt, da das Mindestmaß zwischen Vorhaben und Grundstücksgrenze von 3 m nicht eingehalten werden kann.

Zur Vermeidung von Bezugsfällen sollte von einer Zustimmung zur Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe abgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Mindestmaß der Abstandsflächentiefe von 3m nicht eingehalten wird.
Dem Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das Mindestmaß der Abstandsflächentiefe von 3m nicht eingehalten wird.
Dem Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 27.10.2021 09:49 Uhr