Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt werden der Umbau sowie die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses (Einfamilienhaus).
Folgende Umbau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen sind geplant:
- dreigeschossiger Anbau an den Altbestand
- erdgeschossiger Ersatzbau mit Verbindung zum Altbau
- Doppelgarage als Ersatzbau für alte Garage
Zum 3-geschossigen Anbau
Geplant ist ein 3-geschossiger Anbau mit Flachdach und einer Wandhöhe von 9,22 m an das genehmigte Bestandsgebäude (WH: 3,80 m, FH: 8,27 m).
In der Umgebung (Escherholzweg 15) findet sich zwar ein Gebäude mit einer 3-geschossigen Bebauung, jedoch weist diese nur eine Wandhöhe von 8,40 m auf.
Somit fügt sich der Anbau mit einer Wandhöhe von 9,22 m nicht mehr in die Umgebung ein.
Zum erdgeschossigen Ersatzbau
In dem geplanten erdgeschossigen Anbau (Flachdach) mit einer Wandhöhe von 3,60 m ist eine weitere Wohneinheit mit 21,89 m² Wohnfläche geplant. Das Vorhaben soll direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Hierbei fallen Abstandsflächen gemäß gemeindlicher Abstandsflächensatzung an.
Die Abstandsflächen können nicht nach Art. 6 BayBO i. V. m. der Satzung der Gemeinde Gilching für abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden.
Zur Doppelgarage/Stellplätze:
Auf dem Grundstück ist eine Doppelgarage als Ersatzbau für die alte Einzelgarage geplant. Laut Antragsteller werden auf dem Grundstück insgesamt 6 Stellplätze errichtet.
Durch den Umbau/Erweiterung des genehmigten Einfamilienhauses werden insgesamt 3 Wohneinheiten geschaffen. Hierfür sind nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung für Mehrfamilienhäuser Stellplätze wie folgt nachzuweisen:
Wohnung 1 (EG) 21,89 m²: 1,0 Stellplatz
Wohnung 2 (EG) 155,79 m²: 3,0 Stellplätze
Wohnung 3 (DG) 154,89 m²: 3,0 Stellplätze
zus. 20 % Besucher: 1,4 Stellplätze
Summe: 8,4 Stellplätze
Gesamt (aufgerundet): 9,0 Stellplätze
Da auf dem Grundstück nur 6 Stellplätze nachgewiesen werden, ist die gemeindliche Kzf-Stellplatzsatzung der Gemeinde Gilching nicht eingehalten.
Durch die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen entsteht eine überbaute Fläche von 223,15 m². In der Umgebung finden sich Grundflächen bis 353 m². Das Vorhaben fügt sich weder in die Umgebung ein, noch ist die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe als auch die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht erteilt werden.