Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „SO Einzelhandel - Landsberger Straße“.
Beantragt wird die Errichtung eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 1.815,61 m²
Wandhöhe: 5,10 / 6,50 m
Dachform: flachgeneigtes Dach
Verkaufsfläche: 1.099,80 m²
Das Vorhaben hält mit den o. g. Maßen die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein.
Folgender Antrag auf Ausnahme wurde zum Vorhaben gestellt:
Verzicht auf Begrünung des Daches, auf Grund Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Gem. Bebauungsplan können Ausnahmen von der flächendeckenden Dachbegrünungspflicht zugelassen werden, wenn diese im Widerspruch zum Nutzungszweck (z. B. Errichtung von Photovoltaikanlagen) steht.
Seitens der Verwaltung steht einer Ausnahme zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Verbrauchermarktes nichts entgegen.
Des Weiteren wird ein Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bzgl. der Lage der Zufahrt zum Grundstück gestellt.
Als Grund wird vom Antragsteller angegeben, dass der Verbrauchermarkt ohne Tiefgarage ausgeführt wird und dadurch die Zufahrt um ca. 11 m nach Nordosten verschoben wird. Die in der Planzeichnung festgesetzten Stellplätze ändern sich hierbei geringfügig.
Aus Sicht der Verwaltung kann der Abweichung zugestimmt werden, da hier auch eine bessere Zu- und Abfahrt für den Anlieferverkehr geschaffen wird. Die weggefallenen Stellplätze werden an anderer Stelle wieder nachgewiesen. Hierfür ist eine Befreiung vom „Bauraum für Stellplätze“ erforderlich, welcher Seitens der Verwaltung nichts entgegensteht.
Erforderliche Ersatzpflanzungen von zu beseitigenden Bäumen entlang der Landsberger Straße sind hierbei vom Antragsteller in Absprache mit der Abteilung Tiefbau vorzunehmen.
Die im Einmündungsbereich befindliche Trafostation ist so zu versetzen, dass keinerlei Sichtbeeinträchtigung beim Ein- und Ausfahren entsteht.
Auf dem Grundstück werden 109 Kfz-Stellplätze und 18 Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Gem. der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung sind 110 Stellplätze erforderlich, der noch fehlende Stellplatz ist nachzuweisen. Die gemeindliche Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.