2. Teiländerung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet BAB 96 Nord", Gewerbepark Ost, für den Bereich Fl.Nrn. 129/4, 129/5, 142/6, 142/5 und ein Teilbereich von 142/4 jeweils Gemarkung Argelsried; Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2, 2. Halbsatz, § 3 Abs. 2 und Nr. 3, 2. Halbsatz, § 4 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Anregungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.10.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Kindertagesstätte „Schatzkiste“ ist derzeit provisorisch in Containern untergebracht. Dieser Mangel sollte dringend mit einem Neubau behoben werden. Der Neubau soll auf den Grundstücken Fl.Nrn. 129/4 und 129/5, Gemarkung Argelsried realisiert werden. Hierzu muss der Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ im Bereich der Fl.Nrn. 129/4 (Grünfläche), 129/5 (WA), 142/6, 142/5 und Teilbereich 142/4 (Verkehrsfläche) geändert werden. Der Flächennutzungsplan wird hier nach Inkraftsetzen der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ redaktionell berichtigt. 

In der Gemeinderatssitzung am 21.07.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für die 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ (Gewerbepark Ost) gefasst. 

Im Zeitraum vom 23.10.2020 bis 26.11.2020 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit dem Planstand i.d.F.v. 02.09.2020 des Satzungsentwurfs mit Begründung. Zudem fand die Vergabe der Architektenleistungen statt. Es stellt sich im Rahmen der Planung der beauftragten Gutachten sowie der Stellungnahme u.a. raus, dass der öffentliche Radweg auf der Fl.Nr. 129/4 verlegt werden muss, da ein Teilbereich der bisherigen öffentlichen Grünfläche als Freibereich für die Kindertagesstätte dienen soll. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die oben beschriebenen neuen Erkenntnisse führten zu einer erneuten Überarbeitung des Satzungsentwurfs mit Begründung (Stand 19.07.2021).

In der Bauausschusssitzung vom 19.07.2021 wurde der Bebauungsplanentwurf der 2. Teiländerung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 19.07.2021 inhaltlich gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 06.08.2021 bis 09.09.2021. 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungen der Verwaltung sind als Anlage beigefügt.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurde zum Teil die Satzung und Begründung der 2. Teiländerung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ nochmals ergänzt und geändert. Diese Änderungen führen jedoch nicht zu einer erneuten Auslegung. 

Die Satzung mit Begründung in der Endfassung sind als Anlage beigefügt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.10.2021 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sowie die als Anlage beigefügt Abwägungsvorschläge sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2.        Die 2. Teiländerung des Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 25.10.2021 inkl. dessen Begründung i.d.F.v. 25.10.2021) wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Teiländerung des Bebauungsplans i.d.F. vom 25.10.2021 auszufertigen und in Kraft zu setzen.

4.        Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ anzupassen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.10.2021 und beschließt (die Ausführungen unter „Sachverhalt“ sowie die als Anlage beigefügt Abwägungsvorschläge sind Bestandteil der Beschlussfassung):

1.        Den Abwägungsvorschlägen wird entsprochen.

2.        Die 2. Teiländerung des Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ i.d.F.v. 25.10.2021 inkl. dessen Begründung i.d.F.v. 25.10.2021) wird mit den redaktionellen Überarbeitungen aus den Beteiligungsverfahren als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die 2. Teiländerung des Bebauungsplans i.d.F. vom 25.10.2021 auszufertigen und in Kraft zu setzen.

4.        Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes ist für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 16:03 Uhr