Cecinastr. 1; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 1559, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 22.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 22.11.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Laubaner Straße Teil 2).

Es wird die Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,80 m, einer Breite von 2,74 m sowie eines Pultdaches außerhalb des festgesetzten Bauraumes beantragt.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei.

Festsetzung Bebauungsplan:
Garagen sind auch außerhalb der festgesetzten Flächen zulässig, soweit sie innerhalb der bebaubaren Flächen liegen und mit dem Hauptgebäude – einheitliche Dachform – zusammengebaut oder in dieses eingebaut werden.
Für offene Stellplätze ist keine Regelung im Bebauungsplan getroffen.

Für die Errichtung des Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Da im Bebauungsplangebiet bereits gleichartigen Befreiungen zugestimmt wurde, steht auch dieser Befreiung nichts entgegen.

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.05.2021 in Form eines Bauantrages (Wintergarten und Carport) behandelt und einstimmig befürwortet.

Das Landratsamt Starnberg hat jedoch nur den Wintergarten genehmigt und den Bauherrn aufgefordert, für den beantragten Carport einen Antrag auf isolierte Befreiung bei der Gemeinde zu stellen über den der Bauausschuss zu entscheiden hat.

Seitens der Verwaltung stehen nach wie vor der Errichtung eines Carports außerhalb des festgesetzten Bauraumes keine Hinderungsgründe entgegen, zumal entsprechende Bezugsfälle vorliegen.

Beschlussvorschlag

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,80 m, einer Breite von 2,74 m sowie Pultdach außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird befürwortet.

Beschluss

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 7 zur Errichtung eines Carports mit einer Länge von 5,80 m, einer Breite von 2,74 m sowie Pultdach außerhalb des festgesetzten Bauraumes für Garagen wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 15:56 Uhr