Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“ abrechnen zu können, bedarf es laut der seitens der Gemeinde beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte, München einer Abweichungssatzung. Diese ist in Anlage beigefügt. Das Grundstück mit der Fl.Nr. Fl. Nr. 538/4 Gemarkung Argelsried ist zwar gewidmet, aber nicht im Eigentum der Gemeinde Gilching. Die erstmalige Herstellung war daher möglich, für die Abrechnung ist aber anliegende Satzung zu beschließen. Ein Erwerb des Grundstückes zum Preis für Straßengrundstücke war nicht möglich bzw. war auch nicht erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Abweichungssatzung (Stand 23.02.2021 mit Lageplan im M 1:1000 vom 23.02.2021) zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Gilching vom 31.07.2019 betreffend die Herstellung der Erschließungsanlage „Angerfeldstraße mit Tannenstraße“.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3
Datenstand vom 25.03.2021 14:47 Uhr