Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ zur Errichtung einer Kinderkrippe an der Weßlinger Straße gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 08.12.2020 versandt, worauf 12 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 21. Januar 2021 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den folgenden fünf Büros wurden die Verhandlungsgespräche geführt:
• Zwischenräume Architekten + Stadtplaner, München
• Brückner Architekten, Geretsried
• Girnghuber Wolfrum Architekten, München
• Raum und Bau Planungsgesellschaft, München
• Probst Architekten, München
Das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 461 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher, das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München mit den Objektplanungsleistungen für die Kinderkrippe Weßlinger Straße zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
Beschluss
- Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).
- Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München beauftragt.
- Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.03.2021 14:47 Uhr