Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße; Beauftragung Architektenleistungen nach Abschluss VgV-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.02.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 24.11.2020 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ zur Errichtung einer Kinderkrippe an der Weßlinger Straße gefasst. Das Büro PMA Projektmanagement Aumann wurde mit der Durchführung eines europaweit auszuschreibenden VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros für die Objektplanung beauftragt.
Die Bekanntmachung für die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU wurde am 08.12.2020 versandt, worauf 12 Büros eine Bewerbung abgegeben haben. Aus diesen wurden in einer ersten Sitzung des Auswahlgremiums am 21. Januar 2021 fünf Architekturbüros zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Mit den folgenden fünf Büros wurden die Verhandlungsgespräche geführt:

       Zwischenräume Architekten + Stadtplaner, München
       Brückner Architekten, Geretsried
       Girnghuber Wolfrum Architekten, München
       Raum und Bau Planungsgesellschaft, München
       Probst Architekten, München



Das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München erhielt hierbei die höchste Punktzahl mit 461 von 500 möglichen Punkten. Das Auswahlgremium empfiehlt daher, das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten, München mit den Objektplanungsleistungen für die Kinderkrippe Weßlinger Straße zu beauftragen, da dieses Büro in der Ausführung der abgefragten Leistungen die höchste und qualitätsvollste Bearbeitung erwarten lässt.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München  beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Gilching nimmt Kenntnis vom Ergebnis des VgV-Verfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 Vergabeverordnung).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 34 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Leistungsphase 1 bis 9) für den Neubau Kinderkrippe Weßlinger Straße wird das Architekturbüro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München  beauftragt.

  1. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach § 34 HOAI.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2021 14:47 Uhr