Festlegung des Abrechnungsgebietes Waldstraße und deren erstmalige Herstellung vom Stäudlweg bis zur Autobahn, neuer Sachvortrag mit Beschlussvorschlag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Waldstraße im Bereich Einmündung Stäudlweg – Autobahn endgültig erstmalig hergestellt und über Erschließungsbeiträge abgerechnet.

Der Abrechnung liegt eine Abschnittsbildung, ursprünglicher Beschluss vom 20.09.2016, zu Grunde. Die Gemeinde ging seinerzeit davon aus, dass die Erschließungsanlage (Waldstraße) in Höhe der Grundstücke 1653/4 und 1653/23 Richtung Nordwesten abknickt und in die Landsberger Straße mündet.

Eine Überprüfung hat ergeben, dass sich die Waldstraße, nach dem für die erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung maßgeblichen äußeren Erscheinungsbild, in die (noch nicht endgültig hergestellte) Straße Kohlstatt fortsetzt.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Erschließungsanlage in ihrem nördlichen Verlauf (Abschnitt Stäudlweg bis Einmündung Escherholzweg) noch nicht endgültig hergestellt ist.

Um den Aufwand für das südliche Straßenstück der Waldstraße über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren, bedarf es daher einer Abschnittsbildung (siehe beiliegender Lageplan).

Unter Bestätigung der bereits bestehenden Abschnittsbildung, soll vorsorglich nochmals der Abschnitt in Höhe der Einmündung Stäudlweg (nordwestliches Ende des Grundstücks Fl. Nr. 1659/3 bis zur Autobahn), beschlossen werden (siehe beigefügter Lageplan im Maßstab 1:3000 in Gelb gekennzeichneter Bereich).

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Waldstraße, beginnend in Höhe des
Stäudlweges bis zum Ende der Waldstraße nahe Autobahn, wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (siehe gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:3000).

Beschluss

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Waldstraße, beginnend in Höhe des
Stäudlweges bis zum Ende der Waldstraße nahe Autobahn, wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (siehe gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:3000).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2

Datenstand vom 22.04.2021 11:22 Uhr