Aufstellung von Plakatwänden für die Wahlwerbung bei der Bundestagswahl 2021 (Antrag GR Pilgram, Bündnis 90/Die Grünen vom 02.03.2021)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Pilgram stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beigefügten Antrag auf Aufstellung von Plakatwänden für anstehende Wahlen. Sämtliche Wahlwerbung der Parteien soll auf diese Plakatwände beschränkt werden.

Es wurden bereits mehrfach ähnlich- oder gleichlautende Anträge gestellt, die jedoch stets abgelehnt wurden. Zuletzt befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 15.01.2019 mit einem gleichlautenden Antrag und lehnte diesen mit 20 zu 3 Stimmen ab. Der Antrag vom 21.10.2018, die damalige Beschlussvorlage und der Beschlussauszug sind ebenfalls als Anlage beigefügt.

Seit der Behandlung dieser Angelegenheit im Jahr 2019 hat sich an den diesbezüglichen Gegebenheiten und Vorgaben nichts geändert. Noch immer ist eine Beschränkung von Wahlwerbung auf Plakatwände grundsätzlich nur möglich, wenn das Netz dieser gemeindlichen Plakattafeln hinreichend dicht ist, um den Parteien und Wählergruppen, den Antragstellerinnen und Antragstellern von Volksbegehren, den vertretungsberechtigten Personen von Bürgerbegehren sowie den Antragstellerinnen und Antragstellern und vertretungsberechtigten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren ausreichende Werbemöglichkeiten zu gewährleisten. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss bei der Zuteilung der Plätze der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit Anwendung finden, wonach jede, also auch die kleinste Partei Anspruch auf die Möglichkeit der Wahlwerbung hat. Für jede Partei muss ein Sockel von 5 v. H. der bereitstehenden Stellplätze zur Verfügung stehen, wobei die größte Partei nicht mehr als das Vier- bis Fünffache an Stellplätzen erhalten kann, als für die kleinste Partei bereitstehen.
Die im Juli 2017 vom Gemeinderat beschlossene Plakatierungsverordnung regelt bereits die Art und Weise der Plakatierung und macht in § 3 explizit Ausführungen hinsichtlich der Plakatierung bei Wahlen und Abstimmungen.
Bei der Aufstellung von Plakatwänden ist zudem zu beachten, dass das Anbringen einer Vielzahl von Plakaten neben- oder übereinander dazu führen kann, dass die einzelnen Plakate aufgrund der Menge nicht mehr erkannt werden.
Auch der Verwaltungsaufwand für die Koordination der zugeteilten Plakatierungsplätze und die Ahnung von Verstößen ist nicht zu vernachlässigen. Andere Städte (wie z. B. die Stadt München) haben hierfür extra einen externen Dienstleister beauftragt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufstellung von Plakatwänden zu Wahlen und die Beschränkung der Wahlwerbung auf diese Plakatwände ab.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wird vorerst zurückgezogen und mit den anderen Fraktionen des Gremiums bezüglich möglicher Lösungen gesprochen.

Datenstand vom 22.04.2021 11:22 Uhr