8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

1.        Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ wurde im Bauausschuss am 22.02.2021 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 03.03.2021 in Kraft.

2.        Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung „Fläche für den Gemeinbedarf mit folgender Zweckbestimmung: Feuerwehr, zulässig sind Anlagen für die Feuerwehr sowie untergeordnet solche für die öffentliche Versorgung“ fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab (Grünfläche in Verbindung mit landwirtschaftlicher Nutzfläche, wichtiger Fuß-, Rad- und Wanderweg, Bauflächen mit Grünflächen durchsetzt, Festplatz, Parkplatz und Fläche für Abfall (Kompostieranlage)).
       Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Feuerwehr“ zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.

3.        In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.03.2021/ 16.03.2021 und beschließt:

1.        Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 20.04.2021 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
       „8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gil-ching“.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.03.2021/ 16.03.2021 und beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg“ für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 20.04.2021 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus am Starnberger Weg" für die Fl.Nrn. 1436/2 Tfl., 1518, 1518/2 Tfl., 1520, 1521, 1524/2, 1524/15, 1525 und 1526/8, jeweils Gemarkung Gilching“.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 15:05 Uhr