Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 139 Gemarkung Argelsried (Interimsheizzentrale) und Genehmigung Teilung Grundstück FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching (Bauhof) sowie Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Bauhof-Gebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen. 

Das gilt zum einen für das Grundstück FlNr. 139 Gemarkung Argelsried, auf dem die Gemeindewerke eine Interimsheizzentrale betreiben, die für den Betrieb des Fernwärmenetzes erforderlich ist. Damit der von der Interimsheizzentrale genutzte Grundstücksteil dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil der Interimsheizzentrale ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. 

Zum anderen sind Teile des Wasserwerk-Gebäudes, das sich auf dem Gemeinde-Bauhof befindet, dem Sondervermögen des Regiebetriebs zuzuordnen. Im Wasserwerk-Gebäude nutzen die Gemeindewerke die Flächen im Erdgeschoss einschließlich der Garagen sowie die Flächen im 1. OG links. Damit diese Gebäudeteile eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden können, sind drei Schritte notwendig: Zunächst muss der vom Wasserwerk genutzte Teil des Grundstücks (ca. 1.300 m²) abgeteilt und hieraus ein eigenes Flurstück gebildet werden. Sodann muss aus dem neuen Flurstück eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz gebildet werden. Schließlich werden die von den Gemeindewerken genutzten Wohnungseigentumsanteile dem Regiebetrieb zugeordnet. Im Einzelnen ist das Wohnungseigentum „EG“ (Anteil: 548/1.000) und das Wohnungseigentum „1. OG links“ (Anteil: 105/1.000) den Gemeindewerken zuzuordnen. Die übrigen Wohnungseigentumsanteile verbleiben bei der Gemeinde Gilching. 

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 12.05.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat. 

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des von der Interimsheizzentrale belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching, sowie die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem vom Wasserwerk belegten Grundstücksteil und die Einbringung des entstehenden Wohnungseigentums „EG“ sowie des Wohnungseigentums „1. OG links“ in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

3.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen. 

4.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen.

5.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. xxx und genehmigt diese in allen Teilen.
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Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des von der Interimsheizzentrale belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks FlNr. 1518/1 Gemarkung Gilching, sowie die Bildung einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem vom Wasserwerk belegten Grundstücksteil und die Einbringung des entstehenden Wohnungseigentums „EG“ sowie des Wohnungseigentums „1. OG links“ in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching. 

3.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1933/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen. 

4.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1934/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

5.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 12.05.2021, UrNr. 1935/H/2021 und genehmigt diese in allen Teilen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2022 15:08 Uhr