Freischankflächen nach pandemieerlaubter Öffnung der Außengastronomie in den Sommermonaten länger öffnen; Antrag Gemeinderat Peter Unger vom 02. Mai 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Herr Gemeinderat Unger stellt den Antrag, dass Freischankflächen nach pandemieerlaubter Öffnung der Außengastronomie in den Sommermonaten länger geöffnet haben dürfen. 

In den Gaststättenerlaubnissen der einzelnen Betriebe sind u.a. Auflagen zur Freischankfläche bzw. deren Öffnungszeiten festgeschrieben. 
Die Gemeinde kann sich nicht über die Regelungen des Landratsamtes Starnberg hinwegsetzen und die Betriebszeiten der Freischankfläche erweitern. 

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch Verordnung verlängert oder aufgehoben werden. 
Es wird aber darauf hingewiesen, dass Auflagen zur Freischankfläche, welche in der Gaststättenerlaubnis oder in der Baugenehmigung verankert sind, weiterhin Bestand haben. Diese Betriebe werden dann nicht von der Verordnung erfasst, d.h. diese Gaststätten müssen den Betrieb der Freischankfläche um 22.00 Uhr beenden. 

Anmerkung:
Der Gemeinderat befasste sich bereits am 16. Juni 2015, am 20. Oktober 2015 sowie am 16. Februar 2016 mit der Thematik „Öffnung der Freischankflächen bis 24.00 Uhr“. 
Eine Verordnung über die Festsetzung der Sperrzeit für Freischankflächen sowie Bebauungsplanänderungen im Sinne der Öffnung der Freischankflächen wurden seinerzeit vom Gemeinderat abgelehnt. 

Die Verwaltung schlägt die Ablehnung des eingereichten Antrags vor. 


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat lehnt den Antrag auf Öffnung der Freischankflächen in den Monaten Juni, Juli, August und September bis 24.00 Uhr ab. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Möglichkeiten hinsichtlich des nachfolgenden Antrags mit dem Landratsamt zu prüfen und, soweit rechtskonform, zeitnah umzusetzen:
Die Gemeinde Gilching erlaubt probeweise für die Monate Juni, Juli, August und September, dass an Feiertagen, Samstagen sowie an den Vorabenden von Feiertagen in Freischankflächen, vor Cafes, Kneipen, Restaurants und Wirtsgärten bis 24 Uhr gegessen und getrunken werden darf.
Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.
Voraussetzung ist die pandemieerlaubte Öffnung der Außengastronomie.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 3

Datenstand vom 30.03.2022 15:08 Uhr