Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching (Brunnen II)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen.

Das gilt auch für das Grundstück Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching, auf dem der Brunnen II liegt. Damit der genutzte Grundstücksteil eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil des Brunnens II ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. Wirtschaftlich und steuerlich ist der Grundstücksteil bereits dem Vermögen der Gemeindewerke zugeordnet worden (wirtschaftliches Eigentum).

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 10.06.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching und die Einbringung des vom Brunnen II belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2290 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 1619/200 Gemarkung Gilching und die Einbringung des vom Brunnen II belegten Grundstücksteils hiervon in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von der Urkunde des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2290 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Schwab ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

Datenstand vom 06.07.2021 11:46 Uhr