Gemeindewerke: Genehmigung Teilung Grundstück Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried (Fernwärme Heizwerk)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Umwandlung des Regiebetriebs Gemeindewerke Gilching in das Kommunalunternehmen Gemeindewerke Gilching KU ist es erforderlich, die betriebsnotwendigen Grundstücke bzw. Teile hiervon eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zuzuordnen.

Das gilt auch für das Grundstück Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried („Heizwerkgrundstück“), auf dem derzeit das Interimsheizwerk liegt und künftig das finale Heizwerk liegen wird. Damit der genutzte Grundstücksteil mit einer Größe von rund 1.600 m² eigentumsrechtlich dem Regiebetrieb zugeordnet werden kann, ist das Grundstück zunächst zu teilen und für den Teil des Heizwerks ein neues Flurstück zu bilden. Sodann ist das so entstehende neue Grundstück in das Sondervermögen des Regiebetriebs einzubringen. Wirtschaftlich und steuerlich ist der Grundstücksteil bereits dem Vermögen der Gemeindewerke zugeordnet worden (wirtschaftliches Eigentum).

Zur Umsetzung dieser vorstehend beschriebenen Schritte hat der Erste Bürgermeister Walter am 10.06.2021 die erforderlichen Rechtsgeschäfte beim Notar Dr. Peter Huttenlocher in München vorgenommen. Die Wirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Gemeinderat.

Bereits Anfang Mai 2021 ist ein rund 1.000 m² großer Teil des Heizwerkgrundstücks dem Eigentum des Regiebetriebs zugeordnet worden. Diese Zuordnung hat der Gemeinderat durch Beschluss vom 18.05.2021 genehmigt. Diese Zuordnung muss wegen zwischenzeitlich veränderter Planung korrigiert und um 600 m² erweitert werden.

Beschlussvorschlag

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des für das Heizwerk vorgesehenen Grundstücksteils hiervon (rund 1.600 m²) in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von den Urkunden des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2288 / H / 2021 und Nr. 2289 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching genehmigt die Teilung des Grundstücks Fl.Nr. 139 Gemarkung Argelsried und die Einbringung des für das Heizwerk vorgesehenen Grundstücksteils hiervon (rund 1.600 m²) in das Sondervermögen des Regiebetriebs der Gemeindewerke Gilching.

2.  Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching nimmt Kenntnis von den Urkunden des Notars Dr. Peter Huttenlocher vom 10.06.2021, UrNr. 2288 / H / 2021 und Nr. 2289 / H / 2021 und genehmigt diese in allen Teilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2021 11:46 Uhr