Gemeindewerke: Verbesserungsbeitragssatzung Wasser der Gemeindewerke Gilching KU - Weisungsrecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Laut Beschluss des GR vom 21.02.2017 ist das Bauprogramm von 2017 bis 2021 im Bereich Wasser über Beiträge zu refinanzieren. Die dafür erforderliche Verbesserungsbeitragssatzung wird vom Verwaltungsrat der Gemeindewerke Gilching KU erlassen. 

Laut Unternehmenssatzung §6 (4) der Gemeindewerke Gilching KU kann der Gemeinderat beim Erlass von Satzungen den Mitgliedern des Verwaltungsrats Weisung erteilen.

Dem Gemeinderat werden das Bauprogramm (siehe Anlage Bauprogramm Wasser 2017 - 2021) sowie die Verbesserungsbeitragssatzung (siehe Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021) im jeweiligen Entwurfsstatus zur Kenntnis vorgelegt. 

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauprogramm gemäß Anlage Bauprogramm Wasser 2017 -  2021 und dem Entwurf der Verbesserungsbeitragssatzung gemäß Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021

  1. Der Gemeinderat verzichtet auf sein Weisungsrecht.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bauprogramm gemäß Anlage Bauprogramm Wasser 2017 -  2021 und dem Entwurf der Verbesserungsbeitragssatzung gemäß Anlage Entwurf Verbesserungsbeitragssatzung 2021

  1. Der Gemeinderat verzichtet auf sein Weisungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2021 09:33 Uhr