Neuerlass der Satzung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching ("Kostensatzung") inkl. Kommunalem Kostenverzeichnis (KommKVZ)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die derzeit gültige Kostensatzung der Gemeinde Gilching datiert aus dem Jahr 1997. In der Kostensatzung, sowie dem zugehörigen Kommunalen Kostenverzeichnis der Gemeinde werden Gebühren für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis nach Art und Umfang definiert. Das Landratsamt Starnberg hat nachdrücklich angeregt, die Kostensatzung der Gemeinde Gilching zu aktualisieren. Ebenfalls hat der Bayerische Kommunale Prüfungsverband den Erlass einer neuen Kostensatzung empfohlen.
Die Finanzverwaltung hat auf Basis der Kostensatzung aus dem Jahr 1997 sowie der Mustersatzung eine neue Kostensatzung inkl. kommunalem Kostenverzeichnis erarbeitet und legt diese dem Gemeinderat zum Beschluss vor. Der Satzungsentwurf wurde der Rechtsaufsicht im Landratsamt Starnberg am 30.09.2021 zur Prüfung vorgelegt. Gegen die vorliegende Fassung wurden keine Einwände erhoben.


Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching (Kostensatzung). Die Satzung ist baldmöglichst bekanntzumachen und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Gilching (Kostensatzung). Die Satzung ist baldmöglichst bekanntzumachen und tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GR Fiegert ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend).

Datenstand vom 02.05.2024 13:09 Uhr