Einführung eines neuen kommunalen Finanzwesens auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) - Aufhebungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 22.05.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gilching den Beschluss (s. Anlage) gefasst, das bisherige kamerale Finanzwesen auf das neue kommunale Finanzwesen auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) umzustellen.
In Bayern haben Kommunen seit 2007 die Wahl zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung. Dieses Wahlrecht ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert. Gemäß Art. 61 "Allgemeine Haushaltsgrundsätze" Abs. 4 GemO ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung oder nach den Grundsätzen der Kameralistik zu führen.
Bislang (Erhebungsstand 1.1.2017) haben lediglich 3,2 % aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern das System der doppelten kommunalen Buchführung eingeführt. Die große Mehrheit ist aus Effizienzgründen beim System der Kameralistik geblieben. In der Gemeinde Gilching ist der Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2007 bis heute nicht umgesetzt. Zwar bietet die doppelte Buchführung ein breiteres Spektrum an Controllingmöglichkeiten, ein Mehrnutzen für eine nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen agierende Kommune ist jedoch fraglich.
Die Finanzverwaltung der Gemeinde Gilching regt daher an, an der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik bis auf weiteres festzuhalten. Um diesem Bestreben eine formale Grundlage zu geben, muss der Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 aufgehoben werden.
Der Ausschuss für Finanzen und Personal hat in seiner Sitzung vom 18.10.2021 den Sachverhalt vorberaten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.
Diskussionsverlauf
GR Unger stellt den Antrag, den Beschluss zu vertagen und die Kämmerin aus Herrsching für die nächste Sitzung des Gemeinderates einzuladen, um über die Vorteile der Doppik zu berichten.
Beschluss 1
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 10
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt:
Beschluss 2
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis und beschließt, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Datenstand vom 02.05.2024 13:09 Uhr