Richtlinie über das Vorschlagsverfahren für geförderten Wohnraum in der Gemeinde Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport, 27.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Rathausstraße entstehen im Bereich des ehemaligen Rathauses insgesamt 18 geförderte Wohneinheiten (Sozialwohnungen). Für 14 Einheiten sind von der Gemeinde Gilching Vorschläge für die Belegung beim Verband Wohnen im Landkreis Starnberg einzureichen. Die Vielzahl der auf einmal erfolgenden Wohnungsvorschläge haben wir zum Anlass genommen, unsere internen Richtlinien für die Wohnungsvorschläge neu aufzustellen und für jedermann transparent und objektiv zu gestalten.
Schlussendlich ist daraus die Richtlinie über das Vorschlagsverfahren für geförderte Wohneinheiten in der Gemeinde Gilching entstanden, die wir dem Gremium hiermit zur Beschlussfassung vorlegen und ab dem Tage nach der Sitzung entsprechend vollziehen möchten.
Auch bislang erfolgte das Vorschlagsverfahren anhand objektiver Kriterien, wie z. B. dem Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins, der in diesem angegebenen Dinglichkeitsstufe sowie der Berücksichtigung des Antragsdatums. Mit der neuen Richtlinie möchten wir diese bereits berücksichtigten Kriterien schriftlich fixieren und um ein Punktesystem ergänzen, das für noch mehr Transparenz, Objektivität, Fairness und Vergleichbarkeit sorgen wird.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport beschließt den Erlass der Richtlinie über das Vorschlagsverfahren für geförderte Wohneinheiten in der Gemeinde Gilching in der vorgelegten Fassung.
Beschluss
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Sport beschließt den Erlass der Richtlinie über das Vorschlagsverfahren für geförderte Wohneinheiten in der Gemeinde Gilching in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.09.2024 11:00 Uhr