Einführung eines neuen kommunalen Finanzwesens auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) - Empfehlungsbeschluss zur Aufhebung des Beschlusses vom 22.05.2007


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal, 18.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Finanzen und Personal Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Personal 18.10.2021 ö beratend 2

Sachverhalt

Am 22.05.2007 hat der Gemeinderat der Gemeinde Gilching den Beschluss (s. Anlage) gefasst, das bisherige kamerale Finanzwesen auf das neue kommunale Finanzwesen auf betriebswirtschaftlichen Grundlagen (Doppik) umzustellen.
In Bayern haben Kommunen seit 2007 die Wahl zwischen dem kameralen Rechnungswesen und der doppelten kommunalen Buchführung. Dieses Wahlrecht ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern verankert. Gemäß Art. 61 "Allgemeine Haushaltsgrundsätze" Abs. 4 GemO ist die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung oder nach den Grundsätzen der Kameralistik zu führen.
Bislang (Erhebungsstand 1.1.2017) haben lediglich 3,2 % aller kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern das System der doppelten kommunalen Buchführung eingeführt. Die große Mehrheit ist aus Effizienzgründen beim System der Kameralistik geblieben. In der Gemeinde Gilching ist der Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2007 bis heute nicht umgesetzt. Zwar bietet die doppelte Buchführung ein breiteres Spektrum an Controllingmöglichkeiten, ein Mehrnutzen für eine nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen agierende, bzw. bilanzierende Kommune ist jedoch fraglich.

Die Finanzverwaltung der Gemeinde Gilching regt daher an, an der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik bis auf weiteres festzuhalten. Um diesem Bestreben eine formale Grundlage zu geben, müsste der Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 aufgehoben werden. Vorberatend soll dem Ausschuss für Finanzen und Personal die Möglichkeit gegeben werden, hierzu einen Empfehlungsbeschluss zu fassen.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen und Personal empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss des Gemeinderates Gilching vom 22.05.2007 (TOP 2) aufzuheben. Die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Gilching soll bis auf weiteres nach den Grundsätzen der Kameralistik fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.06.2022 08:46 Uhr