Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 14.10.2021, 28.10.2021, 09.11.2021 im Rathaus sowie am 02.11.2021 in den Gemeindewerken geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, bzw. von dessen Stellvertreter in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).

Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2020 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt den Vorsitz an GR Dr. Rappenglück als stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses ab.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2020 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter ist als persönlich Beteiligter von der Abstimmung ausgeschlossen)

Dokumente
Niederschrift Örtliche RP 2020 (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:47 Uhr