Freizeitheim Geisenbrunn; Sachstandsbericht und Entscheidung über weiteres Vorgehen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um das Freizeitheim in Geisenbrunn weiterhin gut bewirtschaften zu können sind aufgrund des Alters des Gebäudes und der intensivierten Nutzung nun umfangreiche Instandsetzungsmaßnahmen notwendig. Das Bauamt hat hierzu in Schreiben vom 16.02.2022 Stellung genommen . Diese Stellungnahme ist im Anhang zur Beschlussvorlage ersichtlich. Gesamtumfänglich beinhalten die Maßnahmen einen Kostenansatz von 2.215.780,00 €. Diese Kosten sind bereits incl. Mehrwertsteuer und Teuerungszuschlag für das Jahr 2022 gerechnet.
Eine Kostenaufstellung nach Gewerken wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung informativ bereitgestellt.
Vorrangig sind für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gaststätte die Erneuerung der Lüftung und die dazugehörigen Brandschutz- und Elektroinstallationsarbeiten zu erledigen. Dies führt zu einer Kostenannahme von rund 300.000,00 € . Diese Kosten wurden bereits im Haushalt 2022 mit berücksichtigt.
Zur Neuinstallation der Lüftungsanlage kommen weitere 12 Themenbereiche hinzu, die jedoch nicht die Dringlichkeitsstufe aufweisen, wie die Lüftung und die Elektroinstallation. Die restlichen Punkte könnten zu gegebenem Zeitpunkt nachgezogen werden. Für eine rasche Weiterbewirtschaftung des Gebäudes ist jedoch der Austausch der Küchenlüftung dringend notwendig und muss unverzüglich gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Die Kosten für die Lüftungsanlage können aus dem laufenden Vermögenshaushalt gedeckt werden. Es sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bauamtes zu Kenntnis und beschließt:
1.die Beauftragung der weiterführenden Planung und Umsetzung der Küchenlüftungsanlage inkl. der zugehörigen Nebenleistungen zum angegebenen Kostenrahmen.
2. die Umsetzung der weiteren Maßnahmen sukzessive nach Erfordernis und Haushaltslage in den kommenden Haushaltsjahren. Die Haushaltsmittel hierfür sind in die Haushaltsberatungen aufzunehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bauamtes zu Kenntnis und beschließt die Beauftragung der weiterführenden Planung und Umsetzung der Küchenlüftungsanlage inkl. der zugehörigen Nebenleistungen zum angegebenen Kostenrahmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.03.2023 12:47 Uhr