Interkommunale Bündelausschreibung Ökostrom für die gemeindlichen Liegenschaften, Lieferbeginn 01.01.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für Anfang 2023 müssen die Stromlieferverträge der Gemeinde Gilching neu ausgeschrieben werden. Da die bisherigen Ausschreibungen der Stromlieferverträge über das Ingenieurbüro Specht zufriedenstellend waren und auch das jetzige Ausschreibungskonzept überzeugend ist, schlägt die Verwaltung vor, wieder über das Ingenieurbüro Specht in Form eine Bündelausschreibung auszuschreiben.
Derzeit ist mit steigenden Preisen zu rechnen, weswegen die Ausschreibungskriterien etwas angepasst werden müssen und auch eine eventuelle Gewichtung der Kriterien stattfinden kann. So ist die Einbindung regionaler EEG-Anlagen oder auch der Kauf kleinerer Energiemengen zu einem variablen Preis (Spotmarkt) eine Option. 

Rahmenbedingungen der Ausschreibung sind:
  • Sammelausschreibung mit mehreren Kommunen, daher genaue Festlegung der Standards im Kreis der beteiligten Kommunen
  • Europaweite Ausschreibung
  • Ökostromkriterien in Anlehnung an den Leitfaden des Umweltbundesamtes 
  • Durchgehende Betreuung durch Ingenieurbüro Specht
  • Günstiger Fixpreis der Ausschreibung

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

Beschluss

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Strombedarf der Gemeinde Gilching für den Zeitraum ab 01.01.2023 auszuschreiben bzw. ausschreiben zu lassen und zwar in Kooperation mit anderen Körperschaften (Bündelausschreibung). 
2. Es wird Strom aus 100 % erneuerbaren Energien ausgeschrieben. Die Einzelheiten, auch bezüglich der Vertragslaufzeit, werden durch die an der Bündelausschreibung teilnehmenden Körperschaften gemeinsam festgelegt. Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt, die Einzelheiten festzulegen.
3. Das Ingenieurbüro Specht wird mit der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Zuschlagserteilung beauftragt. Der Zuschlag ist durch den Ersten Bürgermeister auf das für die Gemeinde Gilching wirtschaftlichste Angebot – entsprechend der einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen und wie in den Ausschreibungsunterlagen vorgegeben – zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Angebot Bündelausschreibung (.pdf)
Präsentation zur Bündelausschreibung (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:51 Uhr