Außerplanmäßige Ausgaben zur Anschaffung von Sirenen zur Bevölkerungswarnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Freistaat Bayern hat die Gemeinden Ende 2021/Anfang 2022 darüber informiert, dass es ein Förderprogramm für die Anschaffung und Errichtung von Sirenen, die u. a. zur Bevölkerungswarnung im Gefahrfall dienen, gibt. Die entsprechenden Sirenen müssen – Stand jetzt – bis spätestens 31.12.2022 betriebsbereit sein, damit die Förderung gewährt wird. Obgleich eine Verlängerung grundsätzlich möglich ist, handelt es sich um einen extrem kurzen Zeitraum, in welchem die Gemeinde die erforderlichen Standorte festlegen, Angebote einholen, die Förderung beantragten und alle weiteren notwendigen Schritte in die Wege leiten muss.
Die Verwaltung möchte die Gemeinde mit insgesamt 5 Sirenen ausstatten (4 Sirenen in Gilching, 1 Sirene in Geisenbrunn), mit denen Gilching und Geisenbrunn komplett abgedeckt werden können. Im Zuge dessen werden zwei bereits vorhandene Motorsirenen durch elektronische Sirenen ersetzt und weitere drei elektrische Sirenen neu errichtet. Hierfür sind keine Kosten im Haushalt vorgesehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich 58.445,07 €. Die tatsächlichen Kosten können sich aufgrund von Umständen, die sich erst vor Ort ergeben, noch geringfügig verändern. Bei positivem Bescheid würde die Regierung von Oberbayern Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 52.625,46 € zur Verfügung stellen. Der Eigenanteil der Gemeinde Gilching würde sich demnach auf 5.819,61 € belaufen.

Hinweis: Da eine Sirene laut Angebot den grundsätzlich geförderten Betrag von 10.850 € unterschreitet, wird auch nur dieser (geringere) Betrag gefördert. So kommt es dazu, dass der voraussichtliche Förderbetrag keine „runde Zahl“ ist. Sollte sich der Betrag z. B. aufgrund von Besonderheiten vor Ort noch erhöhen, würde sich auch die Förderung entsprechend auf bis zu 10.850 € erhöhen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von knapp 6.000 € zur Beschaffung und Errichtung von insgesamt 5 Sirenen zur Bevölkerungswarnung zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von knapp 6.000 € zur Beschaffung und Errichtung von insgesamt 5 Sirenen zur Bevölkerungswarnung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Höhe der Festbetragsförderung (Sonderförderprogramm Sirenen 12.10.2021) (.pdf)
Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern (Sonderförderprogramm Sirenen) (.pdf)
Technische Rahmenbedingungen der Förderung (Sonderförderprogramm Sirenen 12.10.2021) (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:51 Uhr