Jahresrechnung der Gemeinde Gilching 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.04.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2021 wurde am 11.03.2022 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2021
Jahresrechnung 2021
Differenz
Verwaltungshaushalt
47.389.391,00 €
48.321.551,17 €
932.160,17
davon Zuführung zum 
Vermögenshaushalt
1.124.680,00 €
4.140.038,09 €
3.015.358,09 €
Vermögenshaushalt
8.100.937,00 €
7.590.481,80 €
- 510.455,20€
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
15.493,00 €
0,00 €
- 15.493,00 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0,00 €
3.808.267,46
3.808.267,46


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
48.321.551.17 €
7.590.481,80 €
55.912.032,97
Bereinigte Soll-Ausgaben
48.321.551.17 €
7.590.481,80 €
55.912.032,97
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2021 beträgt somit                              7.702.613,75€
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2021 beträgt                   14.287.297,57 €
davon für Neubau Rathaus                                                           12.533.333,42 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.

In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2021 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2021 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Der Ausschuss für Finanzen und Personal hat in seiner Sitzung vom 04.04.2021 Kenntnis von der Jahresrechnung 2021 mit Rechenschaftsbericht und Auflistung der im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen über-, bzw. außerplanmäßigen Mehrausgaben genommen und einstimmig zur Zustimmung empfohlen.

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    6.622.685,66 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 349.876,54 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2021. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis. 
  2. Der Gemeinderat genehmigt die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu den angeführten Deckungsvorschlägen der Verwaltung, sowie die Haushaltsausgabereste aus Vorjahren in Höhe von 
    6.622.685,66 € und die Haushaltsausgabereste neu in Höhe von 349.876,54 €. 
  3. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen. 
  4. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2021. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Beschlussauszug Jahresrechnung FPA (.pdf)
Jahresrechnung 2021 (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:51 Uhr