Optionen Beteiligung am Stromnetz; Kooperation mit der Bayernwerk Netz GmbH
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 20.04.2021 hat der Gemeinderat den Abschluss des Konzessionsvertrags mit der Bayernwerk Netz GmbH für die Laufzeit ab 25.06.2022 genehmigt. Dieser Vertrag beinhaltet laut § 10 die Möglichkeit einer Beteiligung der Gemeinde Gilching am Stromnetz in Form einer Kooperation:
„(1) Der Konzessionsnehmer verpflichtet sich, nach Abschluss dieses Vertrages über eine Beteiligung der Gemeinde am Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet Gilching (Kooperation) zu verhandeln.“
Die Kooperationsverhandlungen mit der Bayernwerk Netz GmbH wurden nach Abschluss des Konzessionsvertrags am 10.06.2021 am 28.06.2021 begonnen. Herr Bürgermeister Walter, Frau Hammel und Herr Drexler (Gemeindewerke) wurden dabei unterstützt durch Herrn Dr. Peiffer (Anwaltskanzlei Assmann Peiffer) und Herrn Schmuderer (enerbasics). Eine etwaige Beteiligung der Gemeinde am Stromnetz könnte über die Gemeindewerke als operative Einheit im Bereich Versorgung/Energie erfolgen. Die entsprechende Eigenkapital-Finanzierung wäre von der Gemeinde zu leisten.
Nach detaillierter Analyse aller Optionen während der Verhandlungen wird für eine etwaige Beteiligung das „Rückpachtmodell“ empfohlen. Im Rückpachtmodell muss eine gemeinsame Kooperationsgesellschaft (anteilig bestehend aus der Bayernwerk Netz GmbH und den Gemeindewerken) gegründet werden, die das Netz vom Altkonzessionär erwirbt. Die Bayernwerk Netz GmbH hat hierzu einen Gesellschaftsvertrag, Konsortialvertrag, Pachtvertrag und ein Kaufpreisangebot mit Plan-Wirtschaftlichkeitsrechnung zur Verfügung gestellt. Die Vertragsentwürfe und mögliche Varianten werden im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Für die Gemeinde ist die Beteiligung in Form des Rückpachtmodells im Wesentlichen eine Kapitalbeteiligung, die Hauptkriterien daher der Kaufpreis und die mögliche Rentabilität.
Die Rentabilität ergibt sich aus den folgenden vier Kriterien. Die von der Bayernwerk Netz GmbH favorisierte Option ist jeweils in Klammern beschrieben:
- Modell und vereinbarte Optionen (Rückpachtmodell mit Option auf Wechsel Netzbetreibermodell; höhere Rendite bei Verzicht auf Option)
- Laufzeit (maximal 20 Jahre)
- Prozentualer Anteil der erworben wird (höhere Rendite bei niedrigerem Anteil)
- Aufstockungsoption (höhere Rendite bei Verzicht auf Aufstockungsoption)
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat beschließt eine Kooperation mit der Bayernwerk Netz GmbH in Form des Rückpachtmodells (Kapitalbeteiligung) zu folgenden Konditionen:
- Laufzeit auf 20 Jahre
- Prozentualer Anteil in Höhe von 25 % an der Gesellschaft
- Keine Aufstockungsoption
- Verzicht auf Wechsel zu Betreibermodell
Oder alternativ 2.
Die Gemeinde Gilching verzichtet auf eine Beteiligung am Stromnetz.
Diskussionsverlauf
Im Verlauf der Diskussion stellt Bürgermeister Walter den Antrag zur Geschäftsordnung auf Verlängerung der Sitzung mit allen Tagesordnungspunkten über 23 Uhr hinaus. Der Antrag wird mit 15:5 Stimmen angenommen.
Nach eingehender Diskussion herrscht im Gremium Einverständnis, den Tagesordnungspunkt für weitere Beratungen zurückzustellen und auf eine der nächsten Sitzungen des Gemeinderates zu vertagen.
Datenstand vom 22.02.2024 07:53 Uhr