Neubau Feuerwehrhaus Geisenbrunn, Verlegung der Auffahrt zur Staatsstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach der 1. Auslegung des Bebauungsplanes „Feuerwehrhaus Geisnebrunn“ hat das Staatliche Bauamt in Weilheim Bedenken hinsichtlich der nahen Staatsstraße im Bereich des Standortes des geplanten Feuerwehrhauses in Geisenbrunn angemeldet. Daher wurde in gemeinsamen und konstruktiven Besprechungen eine Verschiebung der Staatsstraßenauffahrt durch das seitens der Gemeinde Gilching beauftragte Ingenieurbüro Neudert, Herrsching nach Osten geplant. Herr Neudert ist in der Sitzung anwesend und wird die Planungen vorstellen.

Insbesondere der Böschungsbereich und der Kreuzungsbereich musste anders geplant werden. Pläne sind in Anlage beigefügt, die reinen Baukosten werden auf rund 375.000 € geschätzt.

Eine Verschiebung der Staatsstraße würde bedeuten, dass der bisher am Feuerwehrhaus östlich geplante Carport entfallen und der kleinere, nördlich an die Münchener Straße angrenzende deutlich "harmloser" in die auffahrtsbegleitende Schallschutzböschung übergehen kann.

Die Carportanlage war im Vorentwurf (vor Verschiebung der Straße) mit ca. EUR 113.000,-- geschätzt worden. Da jedoch auch bei einer geplanten Verschiebung der Staatsstraßenauffahrt

- noch ein Teil des Carports zu bauen wäre und
- ein größeres Grundstück zu bearbeiten ist und 
- Lärmschutzmaßnahmen trotzdem zu erledigen sind,

wird eine Einsparung durch Wegfall des Carports in Teilen nur mit rund EUR 60.000,--
angesetzt. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt sowie die Planungen der Staatsstraßenverschiebung mit Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verschiebung der Staatsstraße entsprechend bei den weiteren Planungsschritten zum Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu berücksichtigen, um insgesamt eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. 

Diskussionsverlauf

(Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Neudert, Ingenieurbüro Neudert anwesend)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt sowie die Planungen der Staatsstraßenverschiebung mit Kostenschätzung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verschiebung der Staatsstraße entsprechend bei den weiteren Planungsschritten zum Neubau des Feuerwehrhauses Geisenbrunn zu berücksichtigen, um insgesamt eine genehmigungsfähige Planung zu erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
_211108_VE_Straße NEU (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 09:02 Uhr