10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen des Bebauungsplanes "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße", für den Bereich Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching; Beschluss zur Berichtigung i.S. v. § 13a Abs. 2 Nr. 2, Halbsatz 3 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.09.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wurde im Bauausschuss am 27.06.2022 gefasst. Der Bebauungsplan trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt des Landkreises Starnberg am 20.07.2022 in Kraft.
2. Der Bebauungsplan setzt als Art der baulichen Nutzung „Fläche für den Gemeinbedarf mit folgender Zweckbestimmung: Kinderbetreuung, zulässig sind nur Einrichtungen zur Kinderbetreuung (z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort)“ fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab (Gemeinbedarf mir kultureller Einrichtung).
Da der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.
3. In Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Planzeichnung inkl. Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf i.d.F.v. 27.09.2022 inhaltlich zu billigen und die 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.09.2022 und beschließt:
- Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für die Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 27.09.2022 wird inhaltlich gebilligt.
Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für die Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.09.2022 und beschließt:
- Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für die Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching, gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB berichtigt.
- Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 27.09.2022 wird inhaltlich gebilligt.
Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für die Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
GIL412122_10FNP_Bericht_Kita (.pdf)
Datenstand vom 28.03.2023 09:20 Uhr