10. Teiländerung des Bebauungsplans „Ressweg Süd" für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching; Aufstellungsbeschluss zur Änderungseinleitung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes (BP) „Reßweg Süd“ i. d. F. v. 20.06.1977. Der Plan wurde bisher acht Mal in Teilbereichen geändert. 

Mit dem Grundstückseigentümer der o. g. Flurnummer fanden Gespräche zu einer Neubebauung statt. Hierbei führte der Grundstückseigentümer an, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes innerhalb des Straßenzuges trotz ähnlicher Grundstücksgrößen stark abweichende Quotienten von Grundstückflächen zu Baufenstern erkennbar sind und bestehen. 

Die Zeichnungen im Bebauungsplan sind per Hand erstellt und weisen die damit verbundenen Ungenauigkeiten auf. Diese Argumentation des Bauherrn ist nachvollziehbar. Städtebauliche Gründe für diese unterschiedlichen Ausweisungen kann aus heutiger Sicht sowie aus der aktuell gültigen Satzung und Begründung nicht nachvollzogen werden.

Die städtebauliche Struktur ist weiterhin prägend und gegeben. Jedoch sollte dem Bauherrn ein Baurecht in gleichem Umfang ermöglicht werden. Dies ist durch Änderung des Baufensters mit den Maßen 11 x 16 m möglich. Da die Änderung des Baufensters einen Grundzug der Planung darstellt, erfordert dies die 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Reßweg Süd“. Die Verwaltung empfiehlt für das Grundstück Fl.Nr. 1219/9 sowie den Teilbereich der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 1222 (Geltungsbereich der 10. Teiländerung) den Bebauungsplan „Reßweg Süd“ im Verfahren nach § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung zu ändern. Der beigefügte Lageplan enthält den Geltungsbereich der 10. Teiländerung und ist Bestandteil dieser Beschlussfassung.

Städtebauliche und ortsplanerische Ziele der 10. Teiländerung sind:

- Änderung des Baufensters (Zeichnerische Darstellung) 11 x 16 m

Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes „Reßweg Süd“ i. d. F. v. 20.06.1977 finden weiterhin Anwendung.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens gemäß Grundsatzbeschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2007 zu tragen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.10.2022 (der beigefügte Lageplan enthält den Geltungsbereich der 10. Teiländerung und ist Bestandteil dieser Beschlussfassung) und beschließt:

1.        Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Reßweg Süd“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich der Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

3.   Die Ausarbeitung des Entwurfs der 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Reßweg   
      Süd“ mit Planzeichnung, Satzung und Begründung erfolgt durch die Verwaltung. 

4.   Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.10.2022 (der beigefügte Lageplan enthält den Geltungsbereich der 10. Teiländerung und ist Bestandteil dieser Beschlussfassung) und beschließt:

  1. Der Gemeinderat fasst den Aufstellungsbeschluss für die 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Reßweg Süd“ für die Grundstücke Fl.Nr. 1219/9 und Teilbereich der Fl.Nr. 1222, Gemarkung Gilching.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

  1. Die Ausarbeitung des Entwurfs der 10. Teiländerung des Bebauungsplanes „Reßwe      Süd“ mit Planzeichnung, Satzung und Begründung erfolgt durch die Verwaltung. 

  1. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Dokumente
Lageplan 10. TÄ Reßweg Süd (.pdf)
Planzeichnung BP (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 09:27 Uhr