Bauleitplanverfahren "Gilchinger Glatze"; Weiterentwicklung des Bebauungsplanentwurfes i.d.F.v. 05.12.2017 Anpassung des städtebaulichen Konzeptes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

2005 wurde für den Bereich der "Gilchinger Glatze" ein städtebaulicher und freiraum-planerischer Ideenwettbewerb ausgelobt. 2008 wurde das Planungskonzept zu einer Rahmenplanung weiter ausgearbeitet. Am 09.12.2014 wurde der Aufstellungsbeschluss nur für den innerörtlichen Bereich (ohne geplante Landschaftssenke) gefasst. In den Jahren 2015/2016 gab es mehrere moderierte Verfahren mit den Bürgern und Workshops mit dem Gemeinderat.

Der Gemeinderat Gilching hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 den Bebauungsplanentwurf „Gilchinger Glatze“ in der Fassung vom 05.12.2017 einstimmig gebilligt und beschlossen. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der durch die Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand vom 08. März 2018 bis einschließlich 23. April 2018 statt.

Am 24.06.2019 erfolgte ein Klarstellungsbeschluss, dass das vom Gemeinderat gebilligte Konzept „Gilchinger Glatze“ in der Fassung vom 05.12.2017 beibehalten wird. Die Landschaftssenke wurde lediglich zurückgestellt, bis die Eigentumsverhältnisse, die Zustimmung der Bahn und mögliche Fördergelder geklärt sind. Eine Straßenunterführung der Bahn anstatt der Landschaftssenke wurde abgelehnt. 

Die Planungen konnten erst im April 2021 durch den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) weiterbearbeitet werden. 

Infolge der seit Beginn der Planungen im Jahr 2005 geänderten Rahmenbedingungen, der im Verfahren eingegangen Stellungnahmen sowie der aktuellen fachlichen Gutachten haben sich die Planungsziele für die Glatze erweitert. Insbesondere sind dies:
       die Schaffung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Lebensformen
       die Schaffung von marktgerechtem bezahlbarerem Wohnraum (im Vergleich zu gehobenen, teuren Wohnformen)
       die Umsetzbarkeit der Lösungen und
       sparsamer Umgang mit Grund und Boden.

Der PV hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die der Öffentlichkeit geprüft und schlägt dem Gemeinderat zum Städtebau folgende Eckpunkte vor um das Städtebauliche Konzept des Bebauungsplanentwurfes „Gilchinger Glatze“ weiterzuentwickeln.

1.         Verschiebung der Raumkante am Starnberger-Weg um 3 m nach Osten
2.        Wegfall des Höhenniveaus von 1,25 m
3.        Im WA1 und WA 2 werden die Geschosswohnungsbauten vergrößert
4.        Im WA 1 und WA 2 werden die Kopfbauten der Geschosswohnungsbauten von gegenwärtigen 3 Geschossen um ein zurückspringendes 4. Terrassengeschoss erhöht
5.        Im WA 1, WA 2, WA 3 findet ein Kürzen der Reihenhausgärten statt; die Grundflächen werden verringert und vereinheitlicht. Die Gebäude werden gedreht (Ausrichtung künftig West statt Süd)
6.        Im WA 3 und WA 4 wird der bisher 3-geschossige Geschosswohnungsbau auf 4-geschossig mit zurückspringendem 5. Terrassengeschoss erhöht
7.        WA 5 bleibt wie bisher mit ca. 5 großzügigen Reihenhäusern
8.        Im WA 5 wird der 3-geschossige Geschosswohnungsbau um ein 4. zurückspringendes Terrassengeschoss erhöht
9.        WA 6 und WA 7 werden komplett zu Geschosswohnungsbau, die sog. Stadthäuser entfallen
10.        Im WA 6 und WA 7 wird die Geschosszahl von derzeit 4-geschossig auf 3-geschossig mit zurückspringendem 4. Terrassengeschoss (analog West)

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Gilching beschließt für das Bauleitplanverfahren „Gilchinger Glatze“ die Anpassung des bisherigen Planentwurfs in der Fassung vom 05.12.2017. Der neue Planentwurf (Arbeitstitel Variante 6 b) wird Basis für alle weiteren Schritte zur Vorbereitung des Bebauungsplanes Gilchinger Glatze. Im Einzelnen werden folgende Planinhalte angepasst:

1.        Verschiebung der Raumkante am Starnberger-Weg um 3 m nach Osten

2.        Wegfall des Höhenniveaus von 1,25 m

3.        Im WA1 und WA 2 werden die Geschosswohnungsbauten vergrößert

4.        Im WA 1 und WA 2 werden die Kopfbauten der Geschosswohnungsbauten von gegenwärtigen 3 Geschossen um ein zurückspringendes 4. Terrassengeschoss erhöht

5.        Im WA 1, WA 2, WA 3 findet ein Kürzen der Reihenhausgärten statt; die Grundflächen werden verringert und vereinheitlicht. Die Gebäude werden gedreht (Ausrichtung künftig West statt Süd)

6.        Im WA 3 und WA 4 wird der bisher 3-geschossige Geschosswohnungsbau auf 4-geschossig mit zurückspringendem 5. Terrassengeschoss erhöht

7.        WA 5 bleibt wie bisher mit ca. 5 großzügigen Reihenhäusern

8.        Im WA 5 wird der 3-geschossige Geschosswohnungsbau um ein 4. zurückspringendes Terrassengeschoss erhöht

9.        WA 6 und WA 7 werden komplett zu Geschosswohnungsbau, die sog. Stadthäuser entfallen

10.        Im WA 6 und WA 7 wird die Geschosszahl von derzeit 4-geschossig auf 3-geschossig mit zurückspringendem 4. Terrassengeschoss (analog West)

Beschluss

Der Gemeinderat Gilching beschließt für das Bauleitplanverfahren „Gilchinger Glatze“ die Anpassung des bisherigen Planentwurfs in der Fassung vom 05.12.2017. Der neue Planentwurf (Arbeitstitel Variante 6 b) wird Basis für alle weiteren Schritte zur Vorbereitung des Bebauungsplanes Gilchinger Glatze. Im Einzelnen werden folgende Planinhalte angepasst:

  1. Verschiebung der Raumkante am Starnberger-Weg um 3 m nach Osten

  1. Wegfall des Höhenniveaus von 1,25 m

  1. Im WA1 und WA 2 werden die Geschosswohnungsbauten vergrößert

  1. Im WA 1 und WA 2 werden die Kopfbauten der Geschosswohnungsbauten von gegenwärtigen 3 Geschossen um ein zurückspringendes 4. Terrassengeschoss erhöht

  1. Im WA 1, WA 2, WA 3 findet ein Kürzen der Reihenhausgärten statt; die Grundflächen werden verringert und vereinheitlicht. Die Gebäude werden gedreht (Ausrichtung künftig West statt Süd)

  1. Im WA 3 und WA 4 wird der bisher 3-geschossige Geschosswohnungsbau auf 4-geschossig mit zurückspringendem 5. Terrassengeschoss erhöht

  1. WA 5 bleibt wie bisher mit ca. 5 großzügigen Reihenhäusern

  1. Im WA 5 wird der 3-geschossige Geschosswohnungsbau um ein 4. zurückspringendes Terrassengeschoss erhöht

  1. WA 6 und WA 7 werden komplett zu Geschosswohnungsbau, die sog. Stadthäuser entfallen

  1. Im WA 6 und WA 7 wird die Geschosszahl von derzeit 4-geschossig auf 3-geschossig mit zurückspringendem 4. Terrassengeschoss (analog West)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.03.2023 09:35 Uhr