Gemeindewerke: Neuerlass der Zweckvereinbarung für die Wasserversorgung für die Flurnr: 1097, Gemarkung Weßling und 1047/7, Gemarkung Oberpfaffenhofen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Zweckvereinbarung zur Wasserversorgung für die Flurnummer 1097 Gemarkung Weßling vom 08.01.2001 wurde in Abstimmung mit dem Landratsamt Starnberg und der Gemeinde Weßling aktualisiert und ist neu zu erlassen. Die Zweckvereinbarung wurde um die Versorgung der Flurnummer 1047/7 Gemarkung Oberpfaffenhofen erweitert. Mit den sonstigen vorgenommenen Änderungen werden die rechtlichen Vorgaben erfüllt. 

Siehe Anlage „Neue Zweckvereinbarung Versorgung Weßling“.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat erlässt die Zweckvereinbarung gemäß Anlage „Neue Zweckvereinbarung Versorgung Weßling“.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Zweckvereinbarung gemäß Anlage „Neue Zweckvereinbarung Versorgung Weßling“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Dokumente
Neue Zweckvereinbarung Versorgung Weßling (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 09:35 Uhr