Mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung


Daten angezeigt aus Sitzung:  02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.10.2022 ö 3

Sachverhalt

In Zusammenhang mit dem völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Bunderegierung die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ erlassen. Diese ist seit dem 01.09.2022 in Kraft getreten und umfasst Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wurden interdisziplinär in der Gemeinde Gilching am 13.09.2022 diskutiert. Dabei konnten auch weitere, über die geforderten Themen hinausgehende, Einsparungsfelder identifiziert werden, die in der heutigen Sitzung zur Diskussion stehen.
Energieeinsparungen sind eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbrauchern, deswegen müssen sämtliche Möglichkeiten besprochen werden.

Die Gemeinde Gilching wird in der Vorweihnachts- und Weihnachtszeit mit LED-Weihnachtsbeleuchtung geschmückt. Es besteht die Möglichkeit, hier keine Beleuchtung vorzunehmen. Eine dezente und stimmungsvolle Beleuchtung kann an den Weihnachtsfeiertagen, den Adventswochenenden und am Gilchinger Weihnachtsmarkt eingesetzt werden. 

Auch die Straßenbeleuchtung kann reduziert werden. Im Moment werden 300 von 392 LED-Leuchten nachts um 4 Stunden auf 50 % gedimmt. Bei den restlichen Leuchten ist dies nicht möglich. Eine teilweise Abschaltung anderer Leuchtmittel ist nicht möglich.  Nach Artikel 51 Absatz 1 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetz muss auch eine Beleuchtung der Straße wegen der Verkehrssicherheit sichergestellt werden. Eine Möglichkeit ist in Anliegerstraßen jede zweite Straßenleuchte abzustellen. Hierbei kann jedoch die Beleuchtungssituation ungünstiger und die Ausleuchtung beeinträchtigt werden. Größere Energieeinsparungen sind durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technologie zu erwarten.  

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf die Beleuchtung des gemeindlichen Weihnachtsschmuck im Jahr 2022/2023. Lediglich an den Adventswochenenden, zu den Weihnachtsfeiertagen und am Gilchinger Weihnachtsmarkt wird eine zurückhaltende, stimmungsvolle Beleuchtung eingesetzt. Die Christbäume werden nicht beleuchtet.
  2. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Gilching wird, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen, beibehalten. 

Beschluss 1

  1. Die Gemeinde Gilching verzichtet auf die Beleuchtung des gemeindlichen Weihnachtsschmuck im Jahr 2022/2023. Lediglich an den Adventswochenenden, zu den Weihnachtsfeiertagen und am Gilchinger Weihnachtsmarkt wird eine zurückhaltende, stimmungsvolle Beleuchtung eingesetzt. Die Christbäume werden nicht beleuchtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Gilching wird, um die Verkehrssicherheit sicherzustellen, beibehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2023 10:45 Uhr