Rekommunalisierung der Straßenbeleuchtung für die Umrüstung auf LED-Technologie


Daten angezeigt aus Sitzung:  02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 10.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat am 19.10.2020 dem Umrüstkonzept für die Straßenlaternen in der Gemeinde Gilching ab dem Jahr 2021 zugestimmt.
Hierzu wurden Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro für vier Jahre vorgesehen.
Um alle Anforderungen für die Förderungen zu erfüllen und einen Überblick über die derzeitige Situation der Straßenbeleuchtungsanlagen zu erhalten, hat die Gemeinde Gilching 
im November 2021 die EVF – Energievision Franken GmbH mit der Durchführung eines LED „Check-Ups“ beauftragt. Dabei wurde die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, die bestehende Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik umzurüsten überprüft. Die Ergebnisse des Check Ups werden durch Vertreter:innen der EVF vorgestellt. 

Für die Umrüstung von Straßenbeleuchtung auf LED gibt es zwei Förderprogramme mit verschiedenen Voraussetzungen: 
Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Umrüstung von kommunaler Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Kommunalrichtlinie – Investive Maßnahmen). Voraussetzung hierfür ist eine CO2-Einsparung von mindestens 50 %. Der Fördergeber gewährt dabei einen Zuschuss von 20 %,  bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2021 sogar einen Zuschuss von 30 %. Bei Finanzschwachen Kommunen erhöht sich der Fördersatz auf 25 bzw. 35 %. 
  • Das zweite Förderprogramm vom Land Bayern „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) beinhaltet als Fördergegenstand ebenfalls die Umrüstung auf LED-Technik mit einer Anteilfinanzierung in Höhe von 70 % bzw. 90 % für Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf. Bei diesem Förderprogramm werden die finanziellen Mittel nur dann freigegeben, wenn der Antragsteller vor Erhalt des Förderbescheids Eigentümer der oberirdischen Straßenbeleuchtung ist. 
Nach beiden Förderprogramen hat die Gemeinde am 27.12.2021 eine Förderung beantragt. 
Sowohl für die Unterstützung bei der Beantragung der Förderungen als auch für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat die Energievision Franken GmbH einen LED-Check Up (= Bewertung und Analyse der Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Gilching) durchgeführt und die Vorteile einer Förderung dargestellt. 
Zur Sicherstellung der Förderwürdigkeit nach der Förderrichtlinie des Kommunalen Klimaschutzes muss die Gemeinde Gilching Eigentümerin der oberirdischen Straßenbeleuchtung sein. Hierzu muss die Beleuchtung von Bayernwerk zurückgekauft werden und eine Rekommunalisierung stattfinden. Dies muss vor Erhalt des Förderbescheids der KommKlimaFöR erfolgen. Hierzu liegt der Gemeinde Gilching eine Kostenschätzung von Bayernwerk vor. 

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Die Haushaltsmittel für den Kauf der oberirdischen Beleuchtung sind im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt und genehmigt worden.  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und bewilligt den Kauf der oberirdischen Straßenbeleuchtung. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und bewilligt den Kauf der oberirdischen Straßenbeleuchtung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
20220901_GIL_Check-Up_Ergebnisse_ll_öffentlich_bs (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 10:45 Uhr