Laubaner Str. 54; Bauantrag zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1535/26, Gem. Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 17.01.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Laubaner Straße Teil 1“.
Beantragt wird die Errichtung eines erdgeschossigen Wintergartens mit einer Länge von 4,24 m, einer Breite von 3,00 m und einer Wandhöhe von 3,42 m sowie einem Glaspultdach.
Gemäß Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen getroffen für die eine Ausnahme bzw. Befreiung erforderlich sind:
- „Die Baugenehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit der Gemeinde bei den Gebäuden im allgemeinen Wohngebiet Überschreitungen der gartenseitigen Baugrenze bis zu max. 1 m als Ausnahme zulassen, ebenso Wintergärten bis zu einer Breite von 3,50 m auf der gartenseitigen Baugrenze bis zu 3 m, wenn ein Grenzabstand von 3 m eingehalten wird“
- „als Dachform werden Satteldächer festgesetzt; die Dachneigung für Häuser mit 1 und 2 Vollgeschossen ist mit 32° - 35° festgesetzt; die Dächer sind mit kleinformatigen Pfannen und Bibern naturrot einzudecken“
- „Fassadenverkleidungen - außer geputzten Wänden und Holzverschalungen - sind im allgemeinen Wohngebiet unzulässig“
Die Befreiungen werden damit begründet, dass bei der Errichtung des Wintergartens mit einem Satteldach dieses in ein bestehendes Fenster am Wohngebäude einschneiden würde, was technisch und optisch ungünstig ist. Des Weiteren soll der Wintergarten aus Glas errichtet werden, um einen Licht- und Wärmegewinn zu erhalten.
Der festgesetzte Grenzabstand von 3 m kann nicht eingehalten werden. Da das Vorhaben sich jedoch zur Straßenseite hin befindet und auch die Abstandsflächen eingehalten werden können, steht einer Abweichung des Grenzabstandes auf 2,50/2,30 m aus Sicht der Verwaltung nichts entgegen.
Im Bebauungsplangebiet wurden bereits Ausnahmen/Befreiungen in ähnlicher Weise (Terrassenüberdachungen außerhalb des Bauraumes) zugelassen und genehmigt. Aus Sicht der Verwaltung können der beantragten Ausnahme sowie den Befreiungen gefolgt werden.
Da die Fläche des Wintergartens an die Wohnfläche anzurechnen ist, wird diese neu bewertet, was zu einer neuerlichen Überprüfung der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung führt. Demnach ist auf dem Grundstück ein weiterer Stellplatz nachzuweisen.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Folgende beantragte Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan „Laubaner Straße Teil 1“ werden zugelassen bzw. befürwortet:
- Festsetzung Nr. 4a) - Errichtung eines Wintergartens außerhalb des festgesetzten Bauraumes mit einer Länge von 4,24 m, einer Breite von 3,00 m und einer Wandhöhe von 3,42 m
- Festsetzung Nr. 5a) und 5b) - Errichtung eines Pultdaches 5° mit Attika anstatt eines Satteldaches mit 32 - 35° Dachneigung
- Festsetzung Nr. 5c) - Errichtung eines Glasdaches anstatt Dachpfannen
- Festsetzung Nr. 5h) - Errichtung von Glaselementen anstatt verputzter Wände oder Holzverschalung
Auf dem Grundstück ist ein 2. Stellplatz nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung zu errichten.
Beschluss
Dem Vorhaben wird planungsrechtlich zugestimmt.
Folgende beantragte Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan „Laubaner Straße Teil 1“ werden zugelassen bzw. befürwortet:
- Festsetzung Nr. 4a) - Errichtung eines Wintergartens außerhalb des festgesetzten Bauraumes mit einer Länge von 4,24 m, einer Breite von 3,00 m und einer Wandhöhe von 3,42 m
- Festsetzung Nr. 5a) und 5b) - Errichtung eines Pultdaches 5° mit Attika anstatt eines Satteldaches mit 32 - 35° Dachneigung
- Festsetzung Nr. 5c) - Errichtung eines Glasdaches anstatt Dachpfannen
- Festsetzung Nr. 5h) - Errichtung von Glaselementen anstatt verputzter Wände oder Holzverschalung
Auf dem Grundstück ist ein 2. Stellplatz nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Laubaner Str. 54_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 22.02.2022 13:53 Uhr