Keltenstr. 7; Bauantrag zum Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1230/10, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Beantragt werden der Umbau sowie die Aufstockung eines bestehenden Zweifamilienhauses. Dieses wurde mit einer Wandhöhe von 6,20 m, einer Firsthöhe von 8,40 m sowie einem Satteldach und einer Geschossigkeit von E+I+D ausgeführt bzw. genehmigt. Durch das geplante Vorhaben entsteht eine dritte Wohneinheit.

Das Vorhaben erreicht mit dem Umbau und der Aufstockung folgende Maße:
überbaute Fläche:                  119,60 m²
Wandhöhe:                               6,60 m
Wandhöhe Anbau:                      8,70 m
Firsthöhe:                             12,60 m
Dachneigung:                    44,50°
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                     E+I+D

Durch die Dacheinschnitte im Dachgeschoss entsteht nach außen hin die Wirkung einer 3-Geschossigkeit.

In der näheren Umgebung finden sich Gebäude mit einer E+I+D Bebauung sowie Wandhöhen bis 7,30 m und Firsthöhen bis zu 10,20 m. Gebäude mit einer 3-geschossigen Bebauung bzw. Wirkung nach außen hin sind im näheren Umkreis nicht vorzufinden.

Der vom Antragsteller angegebene Bezugsfall Am Steinberg 10 kann nicht als Bezugsfall herangezogen werden, da dieser nicht mehr in der direkten Umgebungsbebauung liegt.

Der angegebene Bezugsfall Am Steinberg 15, 15a weist folgende Maße auf:
überbaute Fläche:                  138,00 m²
Wandhöhe:                               7,30 m
Firsthöhe:                             10,20 m
Dachneigung:                         28°
Dachform:                           Satteldach
Geschossigkeit:                     E+I+D


Das beantragte Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die Firsthöhe, Wandhöhe des Anbaus sowie die Wirkung der 3-Geschossigkeit nach außen hin nicht mehr in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 7 erforderliche Stellplätze nachgewiesen, wobei der Besucherstellplatz anfahrbar und nutzbar sein muss. Des Weiteren ist die parallel zur Straße geplante Garage gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung 1 m von der Straße abzurücken und einzugrünen.

Ferner werden auf dem Grundstück 9 Fahrradabstellplätze (in bestehender Garage, welche für die Hausgemeinschaft allgemein zugänglich ist) nachgewiesen. Die gdl. Fahrradabstellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die geplante Firsthöhe mit 12,60 m, die Wandhöhe des Anbaus mit 8,70 m und die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nach außen hin nicht mehr in die Umgebung einfügen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die geplante Firsthöhe mit 12,60 m, die Wandhöhe des Anbaus mit 8,70 m und die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nach außen hin nicht mehr in die Umgebung einfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Keltenstr. 7_Ansichten, Schnitt (.pdf)
Keltenstr. 7_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:35 Uhr