Hirtackerweg 49; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 774/24, /25, /26, Gemarkung Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“.

Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                           164,00 m²
Wandhöhe:                                        4,20 m
Wandhöhe Zwerchgiebel:                      6,16 m
Firsthöhe:                                        8,05 m
Dachneigung:                                  35°
Dachform:                                    Satteldach
Geschossigkeit:                           E + D

Das beantragte Gebäude hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.

Zum Bauantrag wird ein Antrag auf Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens (L 5m, B 2,5 m, H 2,30 m) gestellt. 
Gem. Bebauungsplan ist je Grundstück ausnahmsweise ein Wintergarten außerhalb des Bauraumes in den Ausmaßen von max. 3 x 10 m zulässig. Die zulässige Grundfläche für den Wintergarten beträgt 30 qm. Die Wandhöhe des Wintergartens wird auf 2,30 m begrenzt.
Der geplante Wintergarten hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes somit ein. Eine Ausnahme kann zugelassen werden.

Nach Festsetzung 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ sind je Wohneinheit 2 Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Doppelgarage auf dem Baugrundstück.

Im Anschluss an die Doppelgarage soll ein Schuppen mit einer Grundfläche von 15,14 m² errichtet werden.
Der Bebauungsplan setzt für Nebengebäude ein Maß von 14 m³. Für den geplanten Schuppen ist somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Es wurden bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet zugelassen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Der beantragten Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens mit den Maßen 5 x 2,5 x 2,3 m wird zugelassen.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung des zulässigen Maßes für Nebengebäude (Festsetzung 7.7) wird befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Der beantragten Ausnahme zur Errichtung eines Wintergartens mit den Maßen 5 x 2,5 x 2,3 m wird zugelassen.
Eine Befreiung bzgl. Überschreitung des zulässigen Maßes für Nebengebäude (Festsetzung 7.7) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Hirtackerweg 49_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:33 Uhr