Gemeinde Krailling; Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 23.03.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Krailling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der 18. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F. vom 23.03.2022 gemäß §13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB.
Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Mit der 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 werden die Festsetzungen Ziff. B.3.1.5 und B.3.1.7 geändert.
Künftig soll in allen Quartieren im EG oder 1. OG eine gastronomische Nutzung mit bis zu max. 150 m² Schank- und Speiseraum zulässig sein.
Nict zulässig sind Beherbergungsbetriebe, Vergnügungsstätten, Speditionen, Tankstellen, Lagerflächen sowie Läden über 400 m² Verkaufsfläche; Lagerflächen als untergeordnete Nebenanlagen zulässiger Betriebe sowie Betriebstankstellen bleiben davon unberührt.
Derzeit ist im gesamten Gewerbegebiet KIM eine gastronomische Nutzung ausgeschossen. Auch ein Laden, der in einigen Bereichen des Gewerbegebiets zulässig wäre, existiert nicht. Somit gibt es keinerlei Möglichkeit für die ca. 2.100 Beschäftigten im Gewerbegebiet, in der Mittagspause Essen zu gehen oder einzukaufen.
Aus Sicht der Verwaltung sind bei den Planungen der Gemeinde keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Städtebaulich sind Gastronomie wie auch Einzelhandel in Gewerbegebieten kritisch zu sehen, da dies die Ortszentren schwächt. Nach der Baunutzungsverordnung sind die Änderungen im Gewerbegebiet jedoch zulässig.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.04.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.04.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Begründung_23.03.2022 (.pdf)
B-Plan_Satzungstext_23.03.2022 (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:33 Uhr